Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rechtsanspruch Teilzeit und Kündigung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rechtsanspruch Teilzeit und Kündigung

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Ich ärgere mit meinem Arbeitgeber herum zum Thema "REchtsanspruch auf Teilzeit" und Kündingung des TZ-Arbeitsverhältnisses. Die jew. GEsetze hab ich gelesen, aber grundsätzlich anders interpretiert als mein AG: im Einzelnen: vor MuSchu hatte ich einen Arbeitsvertrag über 39 STunden, habe aber seit Beginn der Schwangerschaft auch immer offen kommuniziert, dass ich nach einer ca. 6monatigen Pause für ca. 20STunden wiederkommen möchte und meinen Job weitermachen. Nach der Geburt hab ich dann erst mal für 2 Jahre Elternzeit beantragt und zeitgleich angefangen, über die TZ-ARbeit zu verhandeln. nach 5 Monaten Pause bin ich wieder eingestiegen, verhandle jetzt aber rückwirkend immer noch meinen Vertrag, weil es Differenzen gibt. ich bin der Meinung, ich habe einen Anspruch auf diesen TZ-Arbeitsvertrag und bin während der TZ-Arbeit nicht kündbar. Mein AG sagt, da mein ruhender VErtrag in wesentlichen PUnkten im TZ-Arbeitsverhältnis abgeändert ist (Arbeitszeit, Gehalt, GRatifikation und Laufzeit), wäre dies ein NEUES ARbeitsverhältnis, das nicht unter das THema "Rechtsanpsruch auf Teilzeit" fällt und somit sowohl jederzeit gekündigt werden kann, befristet werden darf und ich keinen Rechtsanspruch habe. Den REchtsanspruch hätte ich nur dann gehabt, wenn ich sofort nach dem MuSchu wieder gearbeitet hätte und nicht erst meine Arbeitszeit von 39 auf 0 STunden reduziert, um sie hinterher wieder auf 20 zu erhöhen. Meine Frage nun: habe ich einen Rechtsanspruch auf TZ, auch wenn ich 3 Monate gar nicht gearbeitet habe? und wenn ja, darf dieser TZ-Arbeitsvertrag gekündigt werden? Danke im Voraus Ulrike


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