Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

noch mal Elterngeld

Frage: noch mal Elterngeld

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Guten Morgen Frau Bader, leider verstehe ich nicht ganz was Sie meinen können sie mir das vielleicht anders erklären? Ich bin zur Zeit im Erziehungsurlaub meines ersten Kindes der auch noch bin Sep. 07 dauert Ich arbeite aber seit der Geburt Teilzeit. Jezt würde ich gerne wissen, ob für die Berechnung meines neuen Elterngeld das ich ab Juli 07 beziehen werde das Teilzeit einkommen oder das einkommen vor der Geburt meines ersten Kindes verwendet wird. Gruß Melli die da nicht mehr durchsteigt


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Mit einem Geschwisterbonus wird Frauen geholfen, die innerhalb von 36 Monaten nach der Geburt des ersten Kindes ein weiteres Kind zur Welt bringen und deswegen keine berufliche Tätigkeit aufnehmen. Sie erhalten zusätzlich zum Mindestelterngeld von 300 Euro die Hälfte der Differenz zwischen dem Mindestelterngeld und dem Elterngeld für das erste Kind. Nach dem gleichen Prinzip wird das Elterngeld für das zweite Kind aufgestockt, wenn die Mutter nach der Elternzeit für das erste Kind nur Teilzeit gearbeitet hat. Beispiel: Nach der Geburt besteht ein Anspruch auf Elterngeld von 700 Euro. Ohne Geschwisterbonus würde das Elterngeld für das zweite Kind nur um 300 Euro erhöht werden. Aufgrund der Regelung zum Geschwisterbonus (Hälfte der Differenz) beträgt das Elterngeld für das zweite Kind jedoch in diesem Fall 500 Euro. Jetzt OK? Liebe GRüsse, NB


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