Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

noch mal elterngeld

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: noch mal elterngeld

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Ich würde gerne wissen von welchem Lohn ich 67 % bekomme. Ich bin bis sep. 07 im Erziehungsurlaub arbeite aber weiter auf Teilzeit seit der Geburt meiner Tochter jetzt würde ich gerne wissen, ob das Elterngeld vom jetzigen Einkommen berechnet wird oder von dem was ich davor verdient habe?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ist das ältere Kind bei der Geburt des 2. über 24 Mo. gibt es 67 % vom TZ-Lohn. Ist das Einkommen nach der Geburt eines Kindes gesunken und wird innerhalb von 24 Monaten ein weiteres Kind geboren, besteht zusätzlich zum neuen Elterngeld Anspruch auf den Geschwisterbonus. Der Geschwisterbonus wird aus dem Vergleich der jeweils nach dem Einkommen vor der Geburt maximal möglichen Elterngelder für das ältere und für das jüngere Kind gebildet. Die Hälfte dieser Differenz wird auf das Elterngeld des jüngeren Kindes aufgeschlagen Gruß, NB


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