Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

noch mal Arbeitsvertragsänderung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: noch mal Arbeitsvertragsänderung

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Noch mal ganz kurz... also sollte ich darauf bestehen, dass in dem Änderungsvertrag erwähnt wird, dass dieser nur für die Zeit der Elternzeit gilt? MfG Susanne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, auf jeden Fall. Es sei denn, Sie wollen nach dem EU die verkürzte Zeit arbeiten. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, eine Arbeitnehmerin mit 25 Stunden/Woche möchte aus gesundheitlichen Gründen auf 16 Stunden/Woche verkürzen. 1. Besteht darauf überhaupt ein Rechtsanspruch? 2. Darf der Arbeitgeber dann einen neuen Vertrag zu Ungunsten der Arbeitnehmerin aufsetzen (deutlich schlechterer Stundenlohn)? Arbeitnehmerin ist 20 Jahre im (große ...

Guten Tag Frau Bader, ich hatte einen Arbeitsvertrag mit 30h vereinbart. Da die Auftragslage schwach war habe ich mit meinem Chef eine Verkürzung der Arbeitszeit und des Gehaltes schriftlich in einem Änderungsvertrag festgehalten. Er hat aber dazu gesagt, das er bei einer Veränderung der Auftragslage das auch wieder ändern möchte und ich dann b ...

Sehr geehrte Frau Bader, bei einer Vereinbarung zur Änderung des Arbeitsvertrages wurde die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf 30 Stunden reduziert (von 40 Stunden beiderseitiges Einverständnis, AN-Wunsch). Nun beinhaltet diese Vereinbarung keine weiteren Angaben zur Anpassung des monatlich gezahlten Gehalts oder des Jahresurlaubs. I ...

Hallo, nach 2 Jahren Elternzeit, habe ich meinen Job als Teilzeitkraft aufgenommen. (Midijob). Nun möchte ich auch mehr arbeiten und bekam dazu auch einen neuen Vertrag. Entstehen dadurch für mich irgendwelche Nachteile. z.B. wurde die Urlaubsregelung geändert. Danke schon mal für die Antwort.

Hallo Frau Bader, seit Juli bin ich schwanger und war seit Dez/12 bis Aug/13 mit einem 40 h/Woche-Vertrag beschäftigt. Seit dem 1. September habe ich wieder einen 30 h/Woche-Vertrag. Im September habe ich meine Schwangerschaft bekannt gegeben und mir wurde vom AG ein Teilzeit- BV von 15 h /Woche ab dem 1.10.13 erteilt. Meine Frage ist nun, w ...

Sehr geehrte Frau Bader, in 2,5 Wochen endet meine Elternzeit. Ich arbeite in einem Privatunternehmen (Autohaus). Im Januar 2015 bin ich auf Grund von Mobbing vorzeitig ins Beschäftigungsverbot gekommen. Aus dem Jahr 2015 habe ich noch 20 Tage Resturlaub. Ich möchte nun Anfang Juli 2016 wieder arbeiten gehen. Mit dem Arbeitnehmer ist eine Ha ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin gerade etwas hilflos und überrascht von meiner Situation. Ich habe einen Sohn und befinde mich noch in der Elternzeit, gehe aber Teilzeit arbeiten. Nun bin ich wieder schwanger. Die Arbeit in Teilzeit geht bis zum Ende des 2. Erziehungsjahres im November. Ab 03. November wollte ich wieder in Vollzeit arbeiten bis ...

Hallo Frau Bader, folgender Sachverhalt: ET ist bei mir voraussichtlich der 8.12. – der Mutterschutz beginnt am 27.10. Aktuell arbeite ich im ÖD in Vollzeit (setzt sich zusammen aus einem 20h Teilzeitvertrag + Aufstockungsvertrag). Ab dem 01.09. läuft die Aufstockung aus, dann arbeite ich wieder nur 20 h Teilzeit. Zum 31.12. läuft auch dieser ...

Sehr geehrte Damen und Herren, von 15.1.22 - 15.1.23 hatte ich mit meinem Arbeitgeber eine Reduzierung der Arbeitszeit vereinbart. Seitdem 23.11.2022 bin ich im Beschäftigungsverbot (aktuell SSW 32) vorher war ich von Mai - 23.11. im Krankengeldbezug. Zwischenzeitlich gab es eine auch eine tarifliche Lohnerhöhung. Wie verhält sich die B ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Chef hat mich heute angerufen. Da er für mich keinen Ersatz findet, wenn ich weiter als Leitung angestellt bin, soll ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben ab 01.07. mit einer neuen Stelle( also der Stellvertretung) und einer Schlechtergruppierung vom Gehalt her. Am 01.07. werde ich mich bereits im Muttersch ...