stephi1709
Hallo, Meine erste Tochter wurde im Juni 2017 geboren und ich habe bis Mitte August 2019 Elternzeit. Jetzt bin ich wieder Schwanger und habe Anfang September 2019 ET! Jetzt habe ich irgendwo gehört , dass ich bei meinem Arbeitgeber die Elternzeit kündigen muss um in den Mutterschutz zu gehen?!? Hab das aber nicht verstanden? Läuft meine Elternzeit dann nicht automatisch ab? Ich bekomme ja vom Arzt wieder eine Bescheinigung ab wann ich in Mutterschutz bin?! Wie muss ich mich verhalten? Was muss ich machen? Und worauf muss ich achten?! Liebe Grüße Stephi
Hallo, SIe können zum Beginn des Mutterschutzes die erste EZ beenden und bekommen dann den vollen Zuschuss zum MG vom Ag. Steht im § 16 BEEG. Liebe Grüße NB
mellomania
wenn dein mutterschutz in der laufenden elternzeit beginnt, kannst du diese auf einen tag vor dem neuen mutterschutz vorzeitig beenden, um im mutterschutz den vollen AG anteil zu erhalten. der rest der elternzeit wird dir zurückgespielt der dann übrigbleibt durch das vorzeitige beenden. tust du das nicht, erhälst du KEINEN AG Anteil (außer du arbeitest momentan tz in ez, dann erhälst den tz anteil) .
stephi1709
Muss ich die Elternzeit also schriftlich beenden? Und Wielange vorher muss ich das machen? Lg
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