Hallo, ich habe nach der Geburt meines ersten Kindes (3.3.2014) 2 Jahre Elternzeit am Stück beantragt. In der Zeit wurde ich erneut schwanger und bekam mein zweites Kind (28.09.2015). Daher habe ich die Elternzeit früher beendet und den Antrag gestellt, 12 Monate übertragen zu dürfen bis zum 8.Geburtstag des ersten Kindes. Nach der Geburt meines zweiten Kindes habe ich 2 Jahre Elternzeit genommen, danach habe ich das 3. Elternzeitjahr vom zweiten Kind angefangen. Das habe ich früher beendet (nach ca. 3 Monaten) und bin zurück an die Arbeit (ich habe aber hier keinen Antrag auf Übertrag gestellt). Ich würde jetzt gerne die restliche Elternzeit vom ersten Kind nehmen (bis zum 8. Geburtstag). Und, wenn es notwendig ist, danach die restlichen vom zweiten Kind. Meine Frage: habe ich darauf einen Anspruch? Und wenn ja, kann mein Arbeitgeber das ablehnen? Danke schonmal für die Antwort. Viele Grüße Adiam
von Adiam am 17.06.2021, 10:44