Frage: Noch Anspruch auf Elternzeit?

Hallo, ich habe nach der Geburt meines ersten Kindes (3.3.2014) 2 Jahre Elternzeit am Stück beantragt. In der Zeit wurde ich erneut schwanger und bekam mein zweites Kind (28.09.2015). Daher habe ich die Elternzeit früher beendet und den Antrag gestellt, 12 Monate übertragen zu dürfen bis zum 8.Geburtstag des ersten Kindes. Nach der Geburt meines zweiten Kindes habe ich 2 Jahre Elternzeit genommen, danach habe ich das 3. Elternzeitjahr vom zweiten Kind angefangen. Das habe ich früher beendet (nach ca. 3 Monaten) und bin zurück an die Arbeit (ich habe aber hier keinen Antrag auf Übertrag gestellt). Ich würde jetzt gerne die restliche Elternzeit vom ersten Kind nehmen (bis zum 8. Geburtstag). Und, wenn es notwendig ist, danach die restlichen vom zweiten Kind. Meine Frage: habe ich darauf einen Anspruch? Und wenn ja, kann mein Arbeitgeber das ablehnen? Danke schonmal für die Antwort. Viele Grüße Adiam

von Adiam am 17.06.2021, 10:44



Antwort auf: Noch Anspruch auf Elternzeit?

Hallo, das erste Kind wurde vor dem Stichtag 1.7.2015 geboren. Hier haben Sie einen Anspruch auf höchstens zwölf Monate, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Einen Anspruch darauf haben Sie nicht. Sollten Sie jetzt noch Ansprüche vom zweiten Kind haben, gilt etwas anderes. Hier können Sie bis zu 24 Monate restliche Elternzeit nehmen und das auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.06.2021



Antwort auf: Noch Anspruch auf Elternzeit?

Die ez vom ersten Kind kann dein AG ablehnen. Da gilt noch die alte Regelung mit dem Stichtag 30.06.2015 --- Antragsfrist 7 Wochen wegen alte Regelung Die andere ez kann der AG nicht ablehnen -- neue Regelung da nach 1.07.15 ---- Antragsfrist allerdings 13 Wochen

von MamaausM am 17.06.2021, 10:47



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