samaya10
Ich hatte ein Gewerbe im Jahr 2022 und habe dort 900 Euro verdient. Gleichzeitig war ich fest angestellt und habe in Vollzeit gearbeitet (5.000 Euro brutto). Meine Zwillinge wurden am 08.11.2023 geboren. Ich weiß, dass 2023 nicht als Bemessungszeitraum berücksichtigt wird. Ich habe es so verstanden, dass nur meine selbstständige Tätigkeit betrachtet wird und ich daher nur den Mindestsatz von 350 Euro erhalten würde. Ist es korrekt, dass mein Vollzeitgehalt nicht berücksichtigt wird? Danke!
Hallo, nein. Bei Mischeinkünften zählen ALLE Einkünfte des letzten Kalenderjahres vor der Geburt. Liebe Grüße NB
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