lafatina79
Hallo Frau Bader, Folgender Sachverhalt bei meinem Arbeitsplatz : Bisher gab es sofort ein BV. (Arbeit mit Erwachsenen schwerstmehrfach behinderten Menschen. Pflege.Aggressionspotenzial). Nun habe ich mitbekommen dass eine schwangere Kollegin noch insgesamt 8 Wochen ins Büro gesetzt wird bevor sie vom AG ins BV Geschickt wird. Was ist das für eine komische Regelung? Wieso 8 Wochen? Gibt es da gesetzliche Grundlagen? Abgesehen von der Erneuerung seit März? Lg
Hallo, der Arbeitgeber ist berechtigt, seine Arbeitnehmer, wenn eine Gefährdungslage vorliegt, umzusetzen. Zum Beispiel ins Büro. Warum er dies für acht Wochen tut und nicht für die gesamte Zeit weiß ich nicht. Auch das dürfte er. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn es eine Einsatzmöglichkeit ohne Gefährdungen gibt (z.B. im Büro), dann muss(!) der Arbeitgeber eine Schwangere dort einsetzen, nicht nur 8 Wochen sondern so lange wie möglich. Wieso sollte das eine komische Regelung sein? Die Kollegin erhält vollen Lohn und ist zur Arbeitsleistung verpflichtet, was ist daran "komisch"? Umgekehrt ist es doch "komisch" Lohn ohne Gegenleistung zu erwarten, oder? Die gesetzliche Grundlage ist die Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz, die genau diese Reihenfolge mit Umsetzung vorschreibt. Im neuen Mutterschutzrecht ist das explizit auch so geregelt.
lafatina79
Uriah du verstehst mich miss. ..Ich finde es komisch dass man nur 8 Wochen im Büro arbeiten muss. Sie bekommt im Dezember das Baby ubd ist bis 30.6. Im Büro. Dann im bv.
Mitglied inaktiv
Es gibt vom Gesetz her keine zeitliche Begrenzung.
Mitglied inaktiv
Vielleicht gibt es nicht genug Dinge die die Mitarbeiterin im Büro tun kann, so dass es voraussichtlich nach acht Wochen keine Arbeit mehr für sie gibt weil das was sie tun kann dann erledigt sein wird. Jeckyll
Mitglied inaktiv
Denkbar wäre eine Urlaubs- und Krankheitsvertretung, von der man im Voraus weiß, dass sie über 8 Wochen benötigt wird.
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