Mitglied inaktiv
Hallo, meine Tochter wurde im November 2002 geboren und ich war zum Zeitpunkt nicht verheiratet. Stimmt es da ich als Mutter das alleinige Sorgerecht hatte oder das wir automatisch das gemeinsame Sorgerecht wie verheiratete paare haben. Mein Mann meint ich hätte nur das alleinige Sorgerecht vor 1998 gehabt aber danach sei das neue Kindschaftsrecht gekommen und auch nicht verheiratete Paar habe automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Damit würden die Männer nicht mehr benachteiligt werden das sie auch das Sorgerecht wie die Mutter haben. Vorher hatte sie wohl nur das Umgangs/ Besuchsrecht? Stimmt das was mein Mann sagt? Oder habe ich Recht das nach wie vor die Mutter das alleinige Sorgerecht hat und das gemeinsame Sorgerecht erst beantragt werden muß? Vielen Dank für ihre Antwort. MfG Doreen
Hallo, er verwechselt hier was: !. Das Sorgerecht hat die unverheiratete Mutter weiter, sie alleine entscheidet, ob sie es teilt. 2. Seit der Reform haben die Eltern im Falle einer Scheidung automatisch das gemeinsame Sorgerecht Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ich denke nicht - meine Tochter ist 2007 geboren - die Vaterschaft wurde beim JA anerkannt - aber nicht das Sorgerecht geteilt worden - das hätten wir extra machen müssen.
Mitglied inaktiv
Hallo :) also was dein mann sagt stimmt nicht... du hast als mutter das alleinige sorgerecht, wenn ihr das gemeinsame haben moechtet dann musst du mit ihm aufs jugendamt und dafuer unterschreiben... ihr haettet wie gesagt "nur" das gemeinsame wenn ihr verheiratet waert.. lg sweet
Mitglied inaktiv
Hallo, schau mal in den § 1626a BGB: (1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie 1.erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), oder 2.einander heiraten. (2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge Das bedeutet seit 1998: Man KANN auch unverheiratet das gemeinsame Sorgerecht ausüben, MUSS aber nicht. Vorher ging das GAR NICHT. Sobald man nicht verheiratet war, hatte der Vater (selbet wenn man es wollte) nicht zu melden... rechtlich gesehen... Automatisch kann der Vater das Sogerecht nicht bekommen, weil er als lediger Vater erst mal durch Vaterschaftsanerkennung zum Vater wird. Soweit zur Frage :-) ------------------------- Exkurs...etwas philosophisch... ich grüble schon lange darüber, wieviele unbekannte Väter MEHR es geben würde, würde nämlich obig angedachtes zum tragen kommen: Alleine dadurch, daß ein Mann zum Vater wird, bekommt er auch geteilte elterliche Sorge, hat/kann/mu/soll mitentscheiden, Unterschriften leisten, mitdenken, mitempfinden... Die Mütter würden lieber auf Unterhalt verzichten, als sich mit einem "Erzeuger" rumzuschlagen, der eine Macht in der Hand hat, die gut aber auch recht schiwerig/gefährlich sein kann.... .... ich hör schon auf :-) Désirée
Mitglied inaktiv
...selbst wenn der KV die Vaterschaft anerkennt hat er NICHT automatisch die gemeinsame Sorge, er hat lediglich ein Umgangsrecht!!!!!!!!!! ...lg sweet
Mitglied inaktiv
Ic sehe es so: das Kind hat ein Recht auf Umgang mit dem vater. Grundsätzlich zuerst mal NICHT andersrum. Viele Grüße Désirée ja, das ist für mich ein Unterschied!
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