Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neues MuschuGesetz Stillen-Nachtdienste

Frage: Neues MuschuGesetz Stillen-Nachtdienste

tessi122

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Ärztin und habe ein 14 Monate altes Baby und stille noch in der Nacht. Mein Arbeitgeber möchte, dass ich wieder Nachtdienste mache. Im neuen Mutterschutzgesetz von 2018 steht ja, dass der Anspruch auf Stillpausen nur bis zu 1 Jahr zu gewähren wäre. Wie sieht es mit den Nachtdiensten aus? Ich habe noch nicht abgestillt und würde zwar gerne Vollzeit arbeiten, aber Nachts das Kind weiter stillen. Bezieht sich die Passage im Paragraph 7 in Bezug auf das eine Jahr auch auf das Stillen und Durchführen von Nachtdiensten? Wie sieht es gesundheitlich aus, kann man Abstillen verlangen? Die WHO empfiehlt Stillen bis zum 2 Lebensjahr. Mit dem stillunfreundlichen Gesetz wird niemand vor dem Ablauf der Elternzeit stillend in den Beruf zurückgehen wollen. HG, Tessa-A.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, richtig ist, dass Stillpausen nur bis zum ersten Jahr gewährt werden. Ihr Arbeitgeber darf Sie zwischen 20 Uhr und 22 Uhr, nach 22 Uhr und an Sonn- und Feiertagen nur dann beschäftigen, wenn Sie sich dazu ausdrücklich bereit erklären und nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen Ihre Beschäftigung bis 22 Uhr/nach 22 Uhr spricht bzw.Sie sich dazu ausdrücklich bereit erklären, eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes zugelassen ist und Ihnen in jeder Woche im Anschluss an eine ununterbrochene Nachtruhezeit von mindestens elf Stunden ein Ersatzruhetag gewährt wird. Liebe Grüße NB


Lina_100

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Siehe entsprechende Frage vom 19.01. und Antwort vom 20.01.


Lina_100

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malini

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meinst du das hier: https://m.rund-ums-baby.de/recht/Nachtdienst-und-Stillen_156742.htm


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