Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

neues Elterngeld während Elterngeld Plus Zeit

Frage: neues Elterngeld während Elterngeld Plus Zeit

Meikchen85

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Sehr geehrte Frau Bader, im Juli 2018 läuft meine Elterngeld Plus Zeit aus, da unsere Tochter ab 01.08.2018 in die Kita geht. Da ich erneut schwanger bin, würde der Mutterschutz am 13.10.2018 beginnen. Entbindungstermin ist Ende November 2018. Wie erfolgt nun die Elterngeldberechnung für die neue Elternzeit? Anhand des Gehalts August-Oktober 2018 + die Zeit vor der Entbindung von unserer Tochter? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Meikchen85


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Liebe Grüsse, NB


Dojii

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Da ich eine ähnliche Frage heute morgen schon beantwortet habe, kopiere ich einfach meinen Text, das geht schneller. ^^ Das Elterngeld für ein weiteres Kind errechnet sich ebenfalls aus dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit der letzten 12 Monate vor Beginn der neuen Mutterschutzfrist. Sollten in diesen Zeitraum Monate fallen, in denen noch Elterngeld für ein älteres Kind in den ersten 14 Lebensmonaten bezogen wurde, so besteht hier dem Grunde nach die Möglichkeit diese durch Monate zu ersetzen, die zur Berechnung des Elterngeldes des älteren Kindes herangezogen wurden. Dies ist dann für jeden betroffenen Berechungsmonat einzeln zu prüfen. Elterngeldzahlungen ab dem 15. Lebensmonat oder auch Elternzeit ohne Elterngeld verändern den Bemessungszeitraum nicht und führen zu einem geringeren neuen Elterngeld.


malini

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Wann wurde denn Kind 1 geboren? Ist es im Juli 22 Monate alt? Es werden 14 Monate ausgeklammert von Kind 1, der Rest der EG-Plus Zeit sind Nullrunden (wenn nicht gearbeitet wurde im zweiten EZ-Jahr). Für genauere Antwort bitte zumindest Geburtsmonat und Jahr von Kind 1 nennen!


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