Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neues Elterngeld, ab 1.1.2007

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Neues Elterngeld, ab 1.1.2007

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich habe eine allgemeine Frage zum neuen Elterngeld. Haben nach dem neuen Elterngeldgesetz diejenigen Vaeter bzw. Ehemaenner berufstaetiger Frauen, die zur Betreuung des Babys ein Jahr zuhause beim Kinde bleiben, einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie ... ...zwar zum Zeitpunkt der Babybetreuung ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben, ueber die deutsche Staatsangehoerigkeit verfuegen usw. usf., ...aber bis kurz vor der Geburt des Babys ein oder mehrere Jahre im Ausland fuer auslaendische Arbeitgeber taetig waren? Wird das Einkommen von deutschen Vaetern, die vor der Geburt ihres Kindes im Ausland taetig waren, bei der Ermittlung der Hoehe des Elterngeldes beruecksichtigt? Viele Gruesse und herzlichen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nach meiner Info ändert sich diesbezügl. nichts an der Regelung. Anspruch haben Eltern, die y einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, y das Kind überwiegend selbst erziehen und betreuen, y die Personensorge für das Kind haben und mit ihm in einem Haushalt leben, y nicht erwerbstätig sind oder nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich Teilzeitarbeit leisten (bei einer Beschäftigung zur Berufsbildung gilt diese Einschränkung nicht). Auch ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes können Erziehungsgeld erhalten: y Personen, die von ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn zur vorübergehenden Dienstleistung ins Ausland entsandt worden sind, y Grenzgänger aus an Deutschland angrenzenden Staaten, die in einem mehr als geringfügigen Arbeitsverhältnis stehen. Für Bürger der Europäischen Union mit dem Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union und einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis oder einer Beschäftigung in Deutschland und für ihre Ehegatten gelten ergänzende Sonderregelungen (siehe § 1 Abs. 7 BErzGG). Also: NEIN Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, vielen Dank fuer Ihre Antwort! Ich habe hierzu, wenn Sie gestatten, eine persoenliche Rueckfrage, da selbst bei mehrmaligem Durchlesen des Gesetzestextes fuer mich Unklarheit besteht. Ich werde zum Zeitpunkt der Geburt unseres Babys wieder in Deutschland wohnhaft sein, meine Arbeit im Ausland aufgegeben haben und die volle Betreuung bzw. ganztaegliche Sorge unseres Kindes uebernehmen, um meiner Frau ihren weiteren beruflichen Weg zu ermoeglichen. Sind dann nicht alle Voraussetzungen erfuellt?? Muesste ich mich dann arbeitslos melden, um wenigsten 300 Euro Mindestelterngeld erhalten zu koennen? Vielen Dank fuer Ihre Muehe!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...

Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...

Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen?  Vielen Dank

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...