katinka006
Guten Tag, ich erwarte Anfang Sept das 2te Kind. Zwischen beiden Kindern war ich dann somit nur 10 volle Monate arbeiten, jedoch 113 Stunden (Teilzeit in EZ), war aber voll versicherungs und steuerpflichtig. Ist es nun richtig das diese 10 Monate für die Errechnung des neuen EG genommen werden und 2 volle Monate von vor dem 1.ten Kind?? Oder was genau wird für die Berechnung mit einbezogen? Und startet die neue EZ erst nach Ablauf der alten EZ, das wäre Ende August 2014 oder schon mit Geburt des neuen Kindes? Vielen Dank und freundliche Grüße
Hallo, nein, 10 Monate arbeiten u 2 Monate EZ (da TZ, habe ich das richtig verstanden?) rechnen Sie unter www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüsse NB
SumSum076
Das hängt nicht davon ab, wieviele Monate mit Einkommen dazwischen lagen, sondern wieviel Zeit ingesamt, wie lang du Elterngeld bezogen hast und wann der neue Mutterschutz beginnt? Wie sind denn da deine Daten? Die bisher angemeldete Elternzeit läuft ganz normal weiter. Erst im Anschluss daran kann die neue EZ beginnen. Wobei es aber nun die Möglichkeit gibt, die laufende EZ pünktlich zum Mutterschutzbeginn zu beenden. Hat zur Folge, dass man wieder das volle MuSchu-Geld bekommt und die frei gewordene Elternzeit an die vom 2. Kind anhängen kann. Gruß Sabine
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