Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neuer Vertrag nach der EZ

Frage: Neuer Vertrag nach der EZ

Nadine83

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Liebe Frau Bader, ich bin seit 5 Jahren bei einer Firma beschäftigt, das letzte Jahr habe ich aber in der EZ verbracht. Während dieser Zeit ist meine ehemalige Stelle weggefallen, die gibt's nicht mehr. Nun habe ich einen neuen Vertrag für eine andere Stelle in derselben Abteilung bekommen, die zwar mit der alten Stelle verwandt ist, ist aber was anders. Die Konditionen im neuen Vertrag im Vergleich zu alten haben sich geändert und zwar: - Kündigungsfrist: 3 Monaten, statt gez. Kündigungstfrist früher. - Einsatz überall in BRD ist möglich (früher war so was nicht erwähnt, es gibt ja ein bestimmter Arbeitsplatz) - Probezeit, 6 Monaten mit einem Kündigugsfrist von 2 Wochen) - ich habe meine Probezeit bei diesem AG schon längst gehabt , und das war auch nicht mein Wünsch die Stelle zu wechseln. Darf der AG das verlangen, ist das überhaupt gerecht? Liebe Grüße, Nadine .


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es braucht keinen neuen (schlechteren) Vertrag. Sie haben Anspruch auf den alten oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz. Wenn es den alten Platz nicht mehr gibt, muss der AG sich etwas neues einfallen lassen. Aber lassen Sie sich nicht durch die Hintertür einens chlechteren Vertrag unterschieben. Liebe Grüße NB


Pamo

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Nein. Dein Arbeitsvertrag von vor der EZ gilt weiter, auch wenn es sich nicht um die gleiche Stelle handelt, sondern um eine Vergleichbare. Und eine Probezeit braucht es ja nun erst recht nicht. Unterschreib das nicht, sag freundlich: "Einen neuen Vertrag brauchen wir nicht, mein bestehender Arbeitsvertrag gilt ja weiter."


Felica

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Klares nein.


desireekk

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Es braucht keine neuen Arbeitsvertrag, grundsätzlich steht dir eine Stelle zu die gleichwertig ist zur vorherigen. Wenn die neue Stelle für dich okay ist, dann wird einfach ein Anhang/Zusatz zum bestehenden Arbeitsvertrag (altes Datum von damals) gemacht. Darauf kannst du bestehen, ansonsten ist das eine Änderungskündigung (mehr oder weniger durch die hinter Tür). VG D


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