bettypi
Hallo Frau Bader, ich bin im zweiten Jahr Elternzeit und möchte wieder teilzeit arbeiten. Mein Antrag wurde zwar nicht abgelehnt, aber ich bekam einen neuen AV mit neuen Arbeitszeiten und Beschäftigung am WE und Feiertage sowie Überstunden, dadurch verschlechtert sich auch mein Verdienst und insgesamt sind die neue Arbeitszeiten so geschrieben, dass ein Wiedereinstieg für mich duch die Krippenzeiten fast unmöglich ist... Ich möchte diesen Vertrag nicht unterschreiben. Wie soll ich das nur meinem AG begründen? Vielen Dank im voraus
Hallo, der AG muss sich am alten Vertrag orientieren! Es darf keine Verschlechterung geben. Liebe Grüsse, NB
bettypi
noch dazu möchte ich sagen, dass der AG einen neuen Vertrag verlangt, weil alle MA neue Verträge haben und nur ich einen alten! Heißt es ich muss diesen unterschreiben. Zu den neuen AZ heißt es, dass das die AZ der Firma sind und wir werden uns einigen! Ja aber wenn ich diesen AV unterschreibe und er mir sagt wann ich erscheinen soll und dies für mich nicht möglich ist, ist das eine Arbeitsverweigerung? Wie soll ich vorgehen? Danke für Ihre Hilfe
Pamo
Du "musst" den Vertrag unterschreiben? Sonst - was genau? Eine Änderungskündigung? "Alle anderen haben auch unterschrieben!" ist ein lustiges Argument. Deine Bedenken halte ich für sehr gerechtfertigt. Man versucht dich da über den Tisch zu ziehen. Ich wäre wie immer sehr höflich und auf Rückfrage mitteilen, dass ich keinen Vertrag unterschreiben werde, bei dem ich mich verschlechtere. Ansonsten musst du erst mal gar nichts tun, denn du hast ja einen gültigen Vertrag. Wenn du nur befristet teilzeit arbeiten willst, dann solltest du einen befristeten Vertrag mit den spezifizierten Arbeitszeiten und -bedingungen bekommen, der nur gültig ist bis du wieder vollzeit einsteigst. Er sollte also unabhängig vom unbefristeten Arbeitsvertrag sein, welcher weiterhin gültig ist und nur für die Dauer der Teilzeit ruht. Schreib dir die Punkte, die dir wichtig sind auf und lege sie dem AG vor. Dann schaust du, was ihr zusammen ausarbeiten könnt. Und da du dir ziemlich unsicher zu sein scheinst, was deine Rechte und Pflichten sind, würde ich mir den Vertrag VOR dem Unterschreiben von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht durchchecken lassen.
Mitglied inaktiv
Einen 'neuejn' Vertrag würde ich nur unterschrieben wenn dieser einzig für die TZ in EZ Gültigkeit hat. Den müßtest Du auch unterschreiben oder der AG kann Deine TZ ablehnen (Gründe finden sich da leider immer wieder). Grundsätzlich hat der AG KEINEN nspruch darauf Deinen Grundvertrag während der EZ zu kündigen. Er kann Dir allerdings NACH der EZ eine Änderungskündigung geben (wenn Ihr einen Betriebsrat habt, dann solltest Du diesen ggf. auch mit denen besprechen). Allerdings muss der AG bei einer Änderungskündigung auch die Kündigungsfrist einhalten und Dich solange zu den 'alten' Konditionen beschäftigen. Während bist Du unkündbar - auch eine Änderungskündigung ist nichtig wenn Du sie nicht unterschreibst oder das Gewerbeaufsichtsamt zustimmt. LG Sabine
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