Lania
Sehr geehrte Frau Bader, derzeit befinde ich mich in Elternzeit meines zweiten Sohnes. Die Elternzeit läuft formal an seinem 2. Geburtstag am 22.6.2013 aus. Nun erwarte ich am 15.07.2013 mein drittes Kind. Mir wurde von meiner Dienststelle (Regierungspräsidium gesagt, ich müsse die Elternzeit meines Sohnes bis zur Geburt des dritten Kindes verlängern, da ich keinen Anspruch auf Mutterschutz hätte, da ich mich nicht im Dienst (Beamtin) befinde. Stimmt das??? Wo finde ich entsprechende Information und worauf kann ich mich beziehen? Danke für Ihre Antwort! Lania Schub
Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Bei Beamtinnen galt das sogar schon eher! Liebe Grüße, NB
SumSum076
Quatsch! Du bist doch Beamtin, hab ich richtig verstanden, oder? Dann schreibst du nun deinem Dienstherrn, dass du deine laufende EZ zum Tag vor dem MuSchu (wenn ich richtig gerechnet habe, 01.06.2013) beendest. Das hat zur Folge, dass du ab dem 02.06.2013 eigentlich wieder zum Dienst müsstest. Und zwar so wie vor deinem zweiten Kind (evtl sogar wie beim 1. Kind) und zwar auch zum alten Gehalt! Du musst aber nicht arbeiten, weil du ja ab dem 2.6. im Mutterschutz bist. Und zwar auch mit den entsprechenden Bezügen! Du beziehst dich in deinem Schreiben auf den § 16 Absatz 3, Satz 3 BEEG. Und bittest um schriftliche Bestätigung. Gruß Sabine
Lania
Vielen Dank für die Info! Hab mir schon so etwas gedacht... Jetzt fragt sich nur, ob ich Dienstbezüge auch bekomme, wenn ich vorübergehend im Ausland wohne...
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