sandra15
Hallo Frau Bader, Kurze frage mein neuer Mutterschutz fällt auf einen Dienstag wann soll ich am besten die Ateste mit der Post verschicken, da die alte Elternzeit ein Tag vorher beendet werden muss? ? Arbeitsstelle in der Stadt wo ich wohne. Kk in einer anderen Stadt. Bitte um Antworten Danke
Hallo, Alles schon richtig beantwortet. Liebe Grüsse NB
Philomena0303
Was für Atteste? Du musst die alte Elternzeit nicht AM Tag vor dem neuen Mutterschutz beenden sondern ZU diesem Tag.
Kristiiin
Ich verstehe auch nicht ganz. Meinen Sie mit Atteste die Bescheinigung über den MuSchu? Wenn ja, würde ich diese sobald wie möglich (per Post) verschicken mit einem Schreiben, dass Sie die Elternzeit mit Beginn des neuen MuSchu beenden/unterbrechen. Warum sollte man damit bis zum Tag vor Beginn des MuSchu warten? Der AG muss und möchte auch planen. Wo Ihre KK den Sitz hat ist doch völlig irrelevant?
Mitglied inaktiv
Ich würde in dem Fall sogar die Sachen persönlich vorbeibringen, dann kann man sicher sein das sie auch da sind.
sandra15
Also jetzt verstehe ich nichts mehr, man hat mir gesagt ich solle die alte Elternzeit einen Tag, bevor der neue Mutterschutz beginnt beenden? am 25.7 beginnt der neue Mutterschutz und ich hatte vor dies mit der Post am 22.7 per einschreiben zu verschicken? Der Arbeitgeber weis bereits das ich Schwanger bin zwecks Planung
Mitglied inaktiv
Einen Tag vorher beenden bedeutet das du die EZ zum Tag vorher beendest, nicht das dann das Schriftstück dazu erst beim AG sein muss. Abgeben kannst und solltest du das schon vorher. Und schreibst dann eben, hiermit beende ich meine EZ zum.... . gegebenenfalls bittest du in dem Schreiben auch um die Übertragung der restlichen EZ für später. Beispiel, wenn Du deinen Arbeitsplatz zum 31.08 kündigst dann gibst du die Kündigung ja auch nicht erst am 31.08 ab sondern entsprechend vorher.
mellomania
neuen mutterschutz. nicht AM tag davor. jetzt losschicken, hier mit beende ich meine elternzeit mit ablauf des.... der neue mutterschutz beginnt laut beigefügter Bescheinigung am (da tust du die Bescheinigung des arztes dazu, auf dem der mutmaßliche ET vermerkt ist und vielleicht noch der Beginn des Mutterschutzes). einschreiben, bitte um Bestätigung , ende. mach es lieber gleich
Ähnliche Fragen
Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Hallo Frau Bader, ich bin Schwanger und einen Monat vor Mutterschutz. Ich habe einen unbefristeten Vertrag mit einer Funktionszulage für leitende Tätigkeiten bei meinem Arbeitgeber.Nun bin ich 5 Wochen vor Mutterschutz schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben und der Arbeitgeber schickt mir per Einschreiben einen Brief, dass er die Positio ...
Guten Abend! Ich habe vor der Geburt des 1.Kindes voll gearbeitet, nach der Geburt dann 3 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite noch mit 15 Stunden in Teilzeit in Elternzeit (Ende zum 18.3.26). Jetzt bin ich wieder schwanger, Mutterschutz beginnt am 4.4.26. D.h. die Elternzeit endet vor dem Mutterschutz, ich brauche nichts beenden. Demnac ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag Frau Bader, Vor kurzem hatte ich sie zum Thema befragt, dass mein AG von mir verlangt, nun da meine EZ dieses Jahr geendet hat, meinen kompletten Urlaub aus dem Mutterschutz noch dieses Jahr zu nehmen. Leider bewegt sich mein Arbeitgeber keinen Millimeter von dieser Forderung ab, trotz Gegenangeboten meinerseits. Er weigert si ...
Hallo Frau Bader, meine Tochter ist Beamtin, sie hat ab dem 25.11.2025 Erziehungsurlaub beantragt und genehmigt bekommen. Jetzt ist sie aber noch im Mutterschutz (21.11.2025) dienstunfähig, also krankgeschrieben worden. Die Krankheit läuft voraussichtlich bis Mitte/Ende Dezember. Wir haben gelesen, dass der Erziehungsurlaub bei Dienstunfähigkei ...
Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...
Die letzten 10 Beiträge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht fuer den Vater, wie sind da die Chancen?
- Elterngeld
- Beschäftigungsverbot + Mutterschutz in Finnland
- Beschäftigungsverbot bei erneuter Schwangerschaft während Teilzeit in Elternzeit
- Umgang
- Jugendamt
- Elterngeld
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Ausklammerung 0 Monat 14.Lebensmonat ohne Elterngeldbezug
- Jahressonderzahlung beim 2. Kind