Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neuer Job nach Elternzeit, wann den alten kündigen?

Frage: Neuer Job nach Elternzeit, wann den alten kündigen?

Vivi91

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Liebe Frau Bader! Ich bin gerade in der 30. Ssw im Beschäftigungsverbot. Vorher arbeitete ich als Heilerziehungspflegerin in einer Wohngruppe im Schichtdienst. Das kann ich mir beim besten Willen mit Kind nicht vorstellen, da mein Freund ebenso tägl. 10 Stunden arbeitet, sowie Nacht- und Wochenenddienste hat. Ich würde mir gerne nach der Elternzeit einen neuen Job, wahrscheinlich wieder in einer Kita suchen mit geregelten Arbeitszeiten Mo-Fr. Wie läuft es nun mit der Kündigung meines jetzigen Arbeitsplatzes? Sollte ich jetzt schon kündigen? Bekomme ich dann noch Elterngeld? Für meine Kollegen wäre es besser, da sie dann schon wen Neues unbefristet suchen könnten. Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, bloß nicht! SIe schauen in der EZ, wenn Sie TZ arbeiten wollen, nach einer geeigneten Tätigkeit und arbeiten mit Zustimmung des AG dort. Zum Ende der EZ kündigen Sie mit Frist 3 Mo. Liebe Grüße NB


Felica

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Bloß nicht kündigen. Du bekommst jetzt erst einmal das Kind und gibst dann 3 Jahre EZ an. Sobald du wieder arbeiten willst oder kannst suchst du dir was neues. Solange du nicht über 30 Std die Woche kommst darfst du innerhalb der EZ sogar mit Zustimmung des jetzigen AG in TZ arbeiten. Kündigen kannst du dann immer noch. In der EZ mit der vertraglichen Kündigungsfrist, zum Ende der EZ mit 3 monatiger Frist. Du musst also jetzt noch gar nichts entscheiden sondern kannst in Ruhe abwarten.


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