DeMamaaaa
Guten Tag, Folgende Eckdaten sind bei mir aktuell: Elternzeit bis 14.1.2014 Derzeit unbefristet angestellt (In Probezeit Schwangerschaft. Sofort BV) Nun habe ich ab Mitte Dez einen neuen Job. Eine Rückkehr in den alten ist aufgrund unterschiedlicher Bedingungen ausgeschlossen. Wie gehe ich jetzt vor? Elternzeit verkürzen? Aufhebungsvertrag? Oder Elternzeit verlängern und eben diesen neuen 30 Std Job als Teizeittätigkeit antreten und anderen dann fristgerecht kündigen? Elterngeld bekomme ich eh Mitte Dez das letzte Mal. Ich weiß, es ist kurzfristig aber der Job ein Traum. Können Sie mir 2 Varianten aufzeigen. Für den Fall der Kooperation und des Querstellens meines jetztigen AG? Vielen Dank und einen schönen 1.Advent
Hallo, am sichersten ist es natürlich, wenn Sie den Job nur bis 30 h antreten, Frage ist aber, ob der neue Arbeitgeber das mit macht. dann müssen Sie, Frist sind drei Monate, zum Ende der Elternzeit kündigen. Ein Aufhebungsvertrag ist möglich, der Arbeitgeber würden aber möglicherweise nicht mitmachen, da es ja nicht an ihm liegt. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Wenn dein AG nicht will.... Dann kannst du nicht rechtzeitig kündigen, bekommst keinen Aufhebungsvertrag, darfst nicht in Teilzeit beim anderen AG arbeiten und nicht deine Elternzeit verkürzen. Wenn dein AG einverstanden ist, könnt ihr euch auf eine verkürzte Kündigungsfrist einigen. In dem Fall geht auch ein Vertragsende von heute auf morgen. Meist macht man dann einen Aufhebungsvertrag. Eine Elternzeitverkürzung bringt dir gar nix. Wenn du nicht kündigen willst, weil du deinen alten Job zur Sicherheit noch behalten möchtest, und dein AG mitspielt, kannst du deine Elternzeit sogar um die Probezeit beim neuen AG verlängern (und erst zum Ende kündigen) und Teilzeit in EZ machen. Gruß Sabine
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