Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neuer Arbeitgeber / schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Neuer Arbeitgeber / schwanger

Heidelbeere

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Sehr geehrte Frau Bader, normalerweise bin ich stille Mitleserin bei Ihnen, möchte mich aber heute mit einer Frage selbst an Sie wenden. Ich habe zum 01.08.12 eine neue Arbeitsstelle in einem Großunternehmen angenommen ( Vollzeit, 8h ). Der Vertrag wurde am 18.07.12 unterzeichnet, am 31.07.12 hatte ich die Diagnose "schwanger" von meiner FA bekommen, da ich zu der Zeit schon 14 Tage unter Übelkeit und Bauchschmerzen gelitten habe. Ich war nun also 3 Tage bei meinem neuen AG arbeiten und bin seit heute für 14 Tage von meiner FA krank geschrieben, da ich z.Zt. ständig unter starker Übelkeit & Kreislaufbeschwerden leide und sie mir auch aufgrund meines Alters ( ü35 ) nun Ruhe verordnet hat. Nun stellt sich mir die Frage, da ich den AG erst ab der 12. SSW von der SS unterrichten möchte, in wie weit er mich kündigen könnte ( ich weiß, in der SS besteht normalerweise eine Kündigungsverbot ), bzw., wenn ich ihm jetzt auch noch - unwissentlich darüber, dass ich schwanger bin, gleich zu Anfang der Arbeit für 14 Tage ausfalle. Kann evtl. bei Beschäftigungsverbot auch die Arbeitszeit reduziert werden ( z.B. von 8 auf 5 oder 6 Stunden ), ohne, dass ich - wenn es der Arzt erlaubt - komplett für den Betrieb ausfallen würde und somit vielleicht eine Weiterbeschäftigung nach Ende der Probezeit ( 6 Monate ) bestehen bleibt ? Ich würde nämlich gerne den Arbeitsplatz behalten und mein Mann könnte die Elternzeit nach der gesetzlichen Mutterschutzfrist übernehmen. Der Vertrag ist unbefristet. Herzlichen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Wenn er ohne Kenntnis der SchwS kündigt, haben Sie 14 Tage Zeit, es mitzuteilen 2. Wenn es sich um gesundh. Probleme habndelt, ist kein BV, sondern eine Krankschreibung das richtige Mittel. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Wenn der Vertrag unbefristet ist, dann hast Du die Probezeit schon überstanden :-) Rede mit dem AG, es nützt ja nix, unkündbar bist Du nun eh, und je eher sie Bescheid wissen, desto schneller kann man zusammen schauen wie Du gut weitermachen kannst. Die Dinge die Du schreibst haben mit der Arbeit ansich ja nichts zu tun, daher halte ich ein BV für unangebracht. Meist werden Übelkeit und Co mit der Zeit besser. Und : Herzlichen Glückwunsch.


Heidelbeere

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Hallo Sternschnuppe, das Beschäftigungsverbot war auch nicht aufgrund der Übelkeit und die Kreislaufbeschw. in Überlegung gestellt, es geht darum, dass ich 8 Stunden stehe und evtl. lt. FA eine Tätigkeit unter das Beschäftigungsverbot in der SS fällt. Der Hinweis mit der Reduzierung kam von meiner FA aufgrund der langen "Stehzeit". Und DANKE für die Glückwünsche - tut gut, obwohl mein Kopf momentan mit ganz anderen ( s.o. ) Problemen beschäftigt ist.


Sternenschnuppe

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Achso, ja dann noch mehr Grund den AG ins Boot zu holen. Du bist ab sofort unkündbar und wenn der Vertrag nach der Probezeit fließend weitergeht dann ist alles sicher. Du hast den besten Grund der Welt auszufallen im Moment und um dem AG gleich guten Willen und Offenheit zu zeigen , sage es ihm. Dann entsteht kein falsches Bild.


CKEL0410

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hallo naja der ag kann sich sicher aufgrund der au vom gyndenken was los ist? wer geht wegen übelkeit usw zum gyn und meist gibt es ein au vom gyn. wegen ss problemen. ich würde dem ag jetzt schon bescheid sagen.


Heidelbeere

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Hallo, mein AG weiß ja nicht aus welchem Grund ich beim FA gewesen bin - außerdem hatte mich meine Hausärztin dorthin überweisen ( was der AG ja auch nicht weiß.... ) Ich denke es gibt mehrere Gründe, weshalb man vom Gynäkologen eine AU bekommen kann - das muss nicht unbedingt immer eine SS sein... SOLLTE die AU länger als die 14 Tage andauern müssen, so werde ich den AG selbstverständlich schon dann von der SS unterrichten, jedoch erst auf Anraten meiner FA, denn diese meinte auch, dass eine SS erst nach 12 Wochen "gesichert" ist und man nicht unnötig vorher den Laden aufmischen muss - ich werde so oder so Gespärchsthema sein ... und JETZT zählt erst mal die Gesundheit - möchte ja auch weiterhin dem AG zur Verfügung stehen. LG


CKEL0410

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das kannst du antürlich machen,die meisten frauen warten die 12 wochen ab,kommt natürlich auf den job an! aber die meisten ag wissen meist schon bescheid,denn so oft schreibt ein gyn nicht krank,ist ja auch egal,du bist so oder so im kündigungsschutz!!!


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