Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Bader, der Bundestag hat das Änderungsgesetz Ende April beschlossen. Der Bundesrat folgt Ende Mai, falls er nicht den Vermittlungsausschuß anruft (sehr unwahrscheilich). Die Verkündung im Bundesgesetzblatt dauert dann noch ca. 3 Wochen. Das Gesetz tritt einen Tag nach der Verkündung in Kraft und gilt dann für die laufenden und künftigen Fälle, aber nicht rückwirkend. Mit freundlichem Gruß Martin Lenz