Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Bader, der Bundestag hat das Änderungsgesetz Ende April beschlossen. Der Bundesrat folgt Ende Mai, falls er nicht den Vermittlungsausschuß anruft (sehr unwahrscheilich). Die Verkündung im Bundesgesetzblatt dauert dann noch ca. 3 Wochen. Das Gesetz tritt einen Tag nach der Verkündung in Kraft und gilt dann für die laufenden und künftigen Fälle, aber nicht rückwirkend. Mit freundlichem Gruß Martin Lenz
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Berlin: Künftig genießen Mütter mindestens 14 Wochen gesetzlichen Mutterschutz. Der Bundestag schloss mit der Änderung des Mutterschutzrechts, die ab sofort in Kraft tritt, eine Gesetzeslücke und erfüllte damit die europäische Mutterschutz-Richtlinie. Nach dem alten Recht war die 14-Wochen-Frist nicht in jedem Fall gewährleistet. Maßgebend ist ...
Liebe Frau Bader, noch eine Frage - kann man die neuen Mutterschutzfristen bzw. das entsprechende MSchGeld auch rückwirkend geltend machen oder gilt das nur für Kinder, die ab jetzt geboren werden? Meine Tochter wurde im Okt. 2000 3 1/2 Wochen zu früh mit einem Gewicht von unter 2500 Gramm geboren. Falls ich das noch geltend machen kann -mus ...
Hallo Frau Bader, eine wichtige Nachfrage zum neuen Gesetz zur Mutterschutzfrist. Wie sieht die Regelung mit den 14 Wochen eigentlich aus,wenn das Kind nicht vor dem errechneten Termin sondern nach dem errechneten Termin auf die Welt kommt? Danke. Eva
Hallo Frau Bader, meine jetztige Elternzeit endete am 06.09.2004 und mein erneuter Mutterschutz begann bereits am 02.09.2004. Nun meine Frage: bekomme ich aufgrund dieser Situation erneut von meinem Arbeitgeber das Gehalt für die Dauer des Mutterschutzes ausbezahlt? Von der Krankenkasse bekomme ich deren Anteil schon bezahlt (13,00 Euro pro T ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine dreijährige Elternzeit endet am 06.07.2011, sodass ich am 07.07. wieder anfangen müsste zu arbeiten. Aufgrund einer erneuten Schwangerschaft beginnt die nächste Schutzfrist am 13.07.2011. Für die Dauer der Sf hat man ja eigentlich Anspruch auf Urlaub. Ist das in meinem Fall auch so zu sehen? Theoretisch müsst ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe hier schon einige Themen gelsen die mir sehr geholfen haben jetzt habe ich aber noch eine Frage bezüglich Elterngeld für Kind 1 + neue Schutzfrist für Kind 2. Mein Anspruch auf Elterngeld für Kind 1 gilt noch bis zum 21.12.2013 aber die neue Schutzfrist für Kind 2 beginnt am 26.10.2013. Damit ich den Zuschuss ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich habe bereits im Forum gelesen, dass eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit von Kind 1 durch Eintritt in den Mutterschutz für Kind 2 möglich ist und man dann auch den vollen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhält. Sie schreiben man soll dies dem Arbeitgeber rechtzeitig vorher mitteilen. Können sie das präzisieren? I ...
Hallo, ich habe ein paar Fragen: Wir haben am 30.03.15 ein Kind bekommen und meine Frau ist bis 30.03.16 im Elterngeldbezug. Mit dem Arbeitgeber war abgesprochen, dass die Elternzeit 2 Jahre beträgt, jedoch nach dem ersten Jahr in Teilzeit gearbeitet werden könnte. Nun haben wir die freudige Nachricht, dass wir Zwillinge bekommen. ET ist der 04.07 ...
Hallo Frau Bader, momentan „arbeite“ ich Teilzeit bei meinem Arbeitgeber während der Elternzeit meiner Tochter. Nun bin ich mit Zwillingen schwanger und meine neue Schutzfrist beginnt im April. Die Elternzeit habe ich jetzt für beendet erklärt, um den Zuschuss zum mutterschaftsgeld zu erhalten. Ich bin schon ziemlich früh seit der Schwangersch ...
Guten Tag, mein Ex Mann hat eine sehr Übergriffige neue Partnerin. Sie möchte dass die Kinder glauben was sie sagt, redet den Kindern ein das wir zuhause alles falsch machen. Kinder total verwirrt, trauen sich dort nichts zu sagen, lassen sich alles gefallen. Kind weint vor Umgang. Er weiß nicht dass es den Kindern schlecht geht, ich komm nicht an ...