Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beendigung Elternzeit auf Grund neuer Mutterschutzfrist

Frage: Beendigung Elternzeit auf Grund neuer Mutterschutzfrist

Ponkyponk

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader. Ich habe bereits im Forum gelesen, dass eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit von Kind 1 durch Eintritt in den Mutterschutz für Kind 2 möglich ist und man dann auch den vollen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhält. Sie schreiben man soll dies dem Arbeitgeber rechtzeitig vorher mitteilen. Können sie das präzisieren? Ich weiß noch von Kind 1, dass man die Bescheinigung vom Arzt erst kurz vor Eintritt (ich glaube es war nicht mal eine Woche) erhält. Alles was ich vorher meinem Arbeitgeber mitteile ist ja nur eine Spekulation. Vielleicht ist es ja sinnvoll vorher das Anliegen zu schildern und mitzuteilen, dass die Bescheinigung mit dem entgültigen Termine nachgeteicht wird? Was für Zeiträume sollte man hier einhalten? Für meinen Arbeitgeber ändert sich ja planungsmäßig nicht sehr viel, ob ich nun wegen Mutterschutz oder Elternzeit ausfalle. Eine weitere Frage habe ich noch, die dieses Thema auch streift. Ist es möglich die, durch die vorzeitige Beendigung der Elternzeit von Kind 1, nicht in Anspruch genomme Elternzeit auf später "zu verschieben"? Z.B. gleich in Anschluss an die Elternzeit von Kind 2? Wie beantrage ich das (Kind 1 Geburtsjahr 2014) und muss ich mich gleich auf den Zeitraum festlegen? Vielen Dank für ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, teilen Sie vorab den voraussichtlichen Termin mit - der steht ja schon früh fest und dann genau, wenn Sie die Bescheinigung haben. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Du schreibst einfach dass Du die Elternzeit zum Tag vor neuem Mutterschutz beendest. Dann in Klammern wann der voraussichtlich beginnt und dass Du die Bescheinigung nachreichst. Jedoch kann Dir der FA das auch jetzt schon bestätigen, den gelben Schein gibt es halt später. Bis zu 12 Monate kannst Du übertragen lassen bis zum 8. Geb. Mit Zustimmung des AG. Wann man die nimmt muss man dann ich meine 13 Wochen vorher anmelden.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ET= 03.05.2016 Mein Mann hat in seiner Arbeit die Elternzeit angemeldet von 09.5-13.6.2016. Er wird in dieser Zeit kein Geld beziehen da ich in Österreich lebe und gemeldet bin. Er hatte diese Woche eine Bandscheiben OP und ist jetzt bis 30.Mai Krank geschrieben. Kann die schon angemeldete Elternzeit im nachhinein ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe während der Entbindung meines Sohnes im August'16 massive Hirnblutungen erlitten. Ich fiel für 4Tage ins Koma und erlitt einen Schlaganfall. Nach dem Krankenhausaufenthalt kam ich gleich in die Frühreha und blieb danach drei Monate in Reha. Da ich mich nicht auskannte, wie es sich mit Krankheit und Elternzeit verh ...

Werte Frau Bäder! Ich hätte folgende Frage! Meine Elternzeit endet Mitte August (habe 12 Monate genommen und mein Mann 2 monate). Nun gehören wir auch zu den Glücklichen, die keine Betreuung in Aussicht haben. Wenn ich zwangsläufig Elternzeit verlängern möchte, darf der Arbeitgeber dies verweigern und wenn ja was können wir dann Unternehmen? ...

Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit im 3. Elternzeitjahr. Arbeite Teilzeit 19,25 std während der Elternzeit. Nun bin ich wieder Schwanger und werde noch während der laufenden Elternzeit mein 2. Kind bekommen. Nun stellt sich mir die Frage,ob ich auch trotz Teilzeitarbeit die bis zum vereinbarten Ende der Elternzeit vereinbart ist, zum ...

Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße  SaLe

Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%.  Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...

Hallo,  ich habe eine Frage ich würde meine elternzeit vorzeitig beenden. Staat 22 Monate 17 Monate. Bekomme ich das Geld für die ausgefallene Monate? Viele. Dank

Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren  Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...