shenguo
Guten Tag, Ich habe eine Frage bezüglich Weiterbeschäftigung nach Elternzeit. Meine alte Stelle als Assistentin der Geschäftsführung gibt es nicht mehr, weswegen ich meinem AG angeboten habe, mir zu kündigen. Darauf will er sich nicht einlassen, vermutlich wegen der dann fälligen Abfindung, bzw pockert er wahrscheinlich, dass ich doch noch selber kündige. Er hat mich einen Aufhebungsvertrag ausarbeiten lassen und mir dann mitgeteilt, dass er mir nicht kündigen wird und mich Anfang März erwartet. Er bietet mir eine Stelle mit 50 % Einkauf an und die restlichen 50 % sollen mit der Ausarbeitung einer Gefährdungsbeurteilung für das Unternehmen (das ich nicht ausarbeiten darf, weil ich dazu nicht ausgebildet bin) und anderen Aufgaben, die er nicht benennt. In meinem Vertrag steht, dass ich bei Notwendigkeit auch andere Aufgaben im Betrieb übernehme. Muss er mir nun eine neue Stellenbeschreibung verfassen oder darf er mich wieder ins Unternehmen zurückholen, ohne genau zu sagen, was dann meine Aufgaben sein werden? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, er muss Ihnen eine verglcihbare Stelle gemäß der Stellenbeschreibung im Vertrag geben. Was das bei Ihnen im Einzelfall ist, kann ich auf die Ferne nicht beurteilen. Er muss Ihnen vorher nicht genau sagen, was zu tun ist - das ist ja (im Rahmen des Vertrages) von dem Weisungsrecht mit erfasst. Liebe Grüße NB
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Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...
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Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
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Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
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