Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nerviges Elterngeld

Frage: nerviges Elterngeld

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Hallo Frau Bader, habe mich schon mal belesen und gesehen, dass eine arbeitslose Mutter die 300 € bekommt. Was ich aber nicht weiß: Meine erste Geburt war 10/02 und die 2. war 02/05, also noch in Elternzeit. Jetzt läuft sie ja noch bis 02/08. Soweit ich weiß werden für die Berechnung des EG die letzten 12 Monate berechnet. Die letzten 12 Monate vor der Geburt des 3. Kindes oder vielleicht vor der 1. Geburt, da der 2. noch in EZ kam?? Danke Susanne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ist das nächst ältere Kind bei der Geburt des 2. über 24 Mo. gibt es 300 €. Ist das Einkommen nach der Geburt eines Kindes gesunken und wird innerhalb von 24 Monaten ein weiteres Kind geboren, besteht zusätzlich zum neuen Elterngeld Anspruch auf den Geschwisterbonus. Der Geschwisterbonus wird aus dem Vergleich der jeweils nach dem Einkommen vor der Geburt maximal möglichen Elterngelder für das ältere und für das jüngere Kind gebildet. Die Hälfte dieser Differenz wird auf das Elterngeld des jüngeren Kindes aufgeschlagen Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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die letzten 12 monate vor der geburt des kindes, für das elterngeld beantragt wird. lg two_kids


Mitglied inaktiv

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Ich habe gelesen dass es , wenn man während der Elternzeit ein weiteres Baby bekommt, es einen Geschwisterbonus gibt. Ob das auch auf Geburten vor 2007 zutrifft weiß ich leider nicht. Schon mal bei Wikipedia nachgeschaut, die haben dazu viele Infos.


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