Maus22007
Hallo Frau Bader, ich bin in der 10. SSW und bin seit einigen Wochen "ausser Gefecht gesetzt" - war sogar für knapp eine Woche im Krankenhaus, weil ich durch Schwindel und Übelkeit einfach nicht in der Lage bin, irgendwas zu tun - komme kaum aus dem Bett raus. In meiner 1. Schwangerschaft hat sich das bis knapp vor dem Entbindungstermin hingezogen, so dass ich befürchte, dass es nicht nach den ersten drei Monaten vorbei sein wird. Meine Sorge ist nun, dass ich aufgrund der langen AU ins Krankengeld rutsche und mir damit Nachteile beim Elterngeld entstehen. Meine Krankenkasse teilte mir mit, dass mir ein Beschäftigungsverbot diese Sorge nehmen könnte und eine gute Option wäre. Nun meine Fragen hierzu: Wie sind die Voraussetzungen für ein Beschäftigungsverbot? Natürlich hoffe ich grundsätzlich, dass es mir schnell besser geht, denn so wie im moment, kann es einfach nicht weitergehen. Wirkt sich das auf die Berechnung des Elterngeldes (negativ) aus? Oder stimmt es, dass bei einem Beschäftigungsverbot dennoch so das Elterngeld berechnet wird, als wäre man "ganz normal" arbeiten gewesen (in den letzten 12 Monaten)? Ich finde es ungerecht, dass mir jetzt u. U. finanzielle Nachteile entstehen und ich habe auch Angst davor, weil es mir in der Schwangerschaft nicht gut geht und versuche nun Alternativen zu finden, damit ich mir darum nicht auch noch Sorgen machen muss... Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, ein BV kann man nur bekommen, wenn der Grund für die Gefahr für Mutter und Kind auf der Arbeit liegt - zB Arbeit im Chemiewerk. Das ist bei Ihnen wohl nicht der Fall, also ist die Krankschreibung das richtige Mittel. Liebe Grüße NB
sternenfee75
Wenn deine Beschwerden schwangerschaftsbedingt sind, mindert das Krankengeld nicht das Elterngeld. Das kann der Arzt attestieren.Was anderes wäre z.B. Ein Beinbruch. Ein Berufsverbot mindert ebenfalls nicht das EG, allerdings liegt in deinem Fall ja keine Gefährdung durch den Arbeitsplatz vor.
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