FrauDiehl
Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich noch bis zum 23.07.17 in einem individuellen Beschäftigungsverbot durch meinen Gynäkologen. Darf ich in dieser Zeit einen kleinen Nebenverdienst in einem branchenfremden Bereich annehmen und muss ich meinen aktuellen Arbeitgeber darüber informieren? Der Nebenverdienst würde die 400€ nicht überschreiten. Wohl eher noch darunter liegen. Die 2. Frage lautet, ob ich in der anschließenden Elternzeit, nach den 8 Wochen Mutterschutz, ebenfalls so eine Tätigkeit ausüben dürfte? Oder verringert sich dann das Elterngeld? Ich danke vielmals für Ihre Hilfe. Viele Grüße, Frau Diehl
Hallo, grds kommt es darauf an, was im BV steht. Im zweifel gilt es für alle Tätigkeiten. Eien andere Tätigkeit erhöht das EG - ist aber nur mt Zustimmung des alten Ag zulässig (der begeistert sein wird, denn der Lohn von ihm wird ja voll weiter gezahlt) Liebe GRüße NB
Mitglied inaktiv
zu 1. Wenn sich das Beschäftigungsverbot auf jede Tätigkeit bezieht, darfst du natürlich keinen Nebenjob ausführen! zu 2. Du darfst diesen Nebenjob als TZ in EZ mit ausdrücklicher Zustimmung deines Hauptarbeitgeber ausführen, und es wird auf das Elterngeld angerechnet.
mellomania
zu 1. nein. wenn du ein bv aus medizinischen gründen hast gilt das auch für andre tätigkeiten. bzw für jede tätigkeit. hättest du eins weil dein ag nach einer gefährdungsbeurteilung dir keinen gefahrfreien arbeisplatz anbieten kann, sähe es anders aus. da es aber der gyn ausgestellt hat geht es nicht
FrauDiehl
Habe das individuelle Beschäftigungsverbot erhalten, weil meine Firma mir gegenüber äußerst unkooperativ gehsndelt hat und mein Arzt das psychisch nicht für vertretbar hielt.....
Soie
Ja, ja das böse Mobbing. Trotzdem muss dein Arbeitgeber die Nebenbeschäftigung genehmigen. Du bekommst schließlich volles Gehalt ohne zu arbeiten.
Mitglied inaktiv
Wenn nichts explizit erwähnt ist, gilt es für alle Tätigkeiten bei jedem AG. Auch ist es dem AG gegenüber unfair, sich vom Gyn freistellen zu lassen, mit der Begründung Leben oder Gesundheit sei in Gefahr, und dann woanders zusätzlich zu verdienen. Das ist dann nicht gefährdend!? Das ist eigentlich aus meiner Sicht mobbing andersherum: hier wird der AG gemobbt.
Mitglied inaktiv
Wenn du das tatsächlich machst, Nebentätigkeit woanders während du beim Hauptjob das BV vorlegst, dann halte ich es für wahrscheinlich, dass dein AG sich wehren wird und das BV anzweifelt - dann wird es für dich sehr ungemütlich werden. Am Ende gehst du zurück zum Hauptarbeitgeber und arbeitest an beiden Jobs.
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