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Darf ich meinem Kind einen Doppelnamen geben, wie es in Spanien traditionell üblich ist? Der Vater ist spanisch, trägt den Namen Antonio Reyes Castro, wobei die Nachnamen Reyes und Castro sind. Nach spanischer Regelung geben sowohl Vater als auch Mutter jeweils den ersten Nachnamen an das Kind weiter. Ich möchte nun mein Kind Silvia Reyes Müller nennen. Ich bin nicht verheiratet, der Vater wird kein Sorgerecht haben, aber die Vaterschaft anerkennen. Ist dies hier in Deutschland möglich, oder müsste ich dann das Kind in Spanien entbinden oder nach der Geburt dorthin fahren, oder lässt sich dies auch hier klären? Herzlichen Dank!
Hallo, nein, es gilt dt. Recht und da gibt es das nicht. Gruß, NB
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Selbst wenn`s geht: sprich das mal aus! Klingt doch besch....
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Hallo! In Deutschland ist es nicht möglich, dass die Kinder einen Doppel-Nachnamen erhalten. Ganz davon abgesehen finde ich den Einwand von Jana voll daneben, dass der Nachname nicht gut klingt, um das mal gelinde auszudrücken. Ich kann Deinen Wunsch jedenfalls verstehen, leider ist er nicht durchführbar. Dann müsstest Du wohl doch eher in Spanien entbinden, dann hat Deine Tochter aber die spanische Staatsbürgerschaft. Gruß Daniela
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Ich habe inzwischen bei der spanischen Botschaft angerufen und die haben gesagt, dass ich auf dem Standesamt nur angeben muss, dass ich die Anwendung des spanischen Namensrechts wünsche und das es dann keinerlei Problem gibt. Kann das sein?
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