Mamimi85
Hallo Frau Bader, ich war heute auf dem Amt um meinen Mädchennamen wieder zu beantragen. Da fragte mich der Beamte, ob er auch eine Namensänderung für meine Tochter mit beantragen soll, damit wir nicht unterschiedlich heißen. Ich fand es ja klasse, dass er so mitgedacht hat, ich war jedoch immer der Meinung, dass das im nachhinein nicht mehr möglich ist und wenn, dann nur in absoluten Härtefällen! Gut, mein Mann ist speziell, ist 6 Wochen nach der Geburt unserer Tochter nach Berlin gezogen und hat sie seitdem nie wieder gesehen. Der Beamte meinte jedoch ganz selbstsicher: doch doch, klar geht das. Ihr ex-mann bekommt ein Schreiben von uns, in dem er der Namensänderung zustimmen kann, anderenfalls muss er eine genaue Stellungnahme abgeben, warum er dagegen ist, und darauf haben die wenigsten Lust... Jetzt ist es aber so, dass ich mit meinem ex-mann so wenig Kontakt (und Streit)wie möglich haben möchte und ich die Zuversicht des Beamten nicht wirklich Teile, da ich mir sicher bin, dass mein ex dem sicherlich nicht zustimmen wir, allein schon um mich zu ärgern. Ist es rechtlich wirklich so, dass der Name einfach so wieder geändert werden kann? Und wenn ja, was passiert, bzw wie geht es weiter falls er den Antrag ablehnt? Wie stehen meine Chancen, das trotz Ablehnung, durch zu bringen? Wie gesagt, ich bin gerade total verwirrt weil ich immer dachte, dass das eh nicht geht... Danke für antworten.
Hallo, naja, den gesetzl. Vorgaben entspricht das nicht - aber ist doch klasse, wenn er meint. Wenn der KV unterschreibt ist doch alles gut Lieeb Grüße NB
Sternenschnuppe
Lass ihn das doch schicken. Mehr als nein sagen geht nicht. Wie alt ist das Kind ? Ohne jeglichen Kontakt über mehrere Jahre hast Du sogar Chancen auch wenn er nein sagt. Weil es dann dem Kindeswohl schädlich sein kann wenn sie nicht Deinen Namen auch bekommt.
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