Kinder567
Guten Morgen Frau Bader, Habe eben eine Antwort von 2011 zu dem Thema gelesen, mir geht es so wie der Fragestellerin. Nun wollte ich auf dem Amt den Namen ändern lassen und es geht nicht, da die gemeinsame Sorge besteht.. Was mach ich denn jetzt? Die Bearbeiter vom Amt hat mir Paragraphen vorgelesen und das wars Ich hoffe sie können mir weiterhelfen Vielen lieben Dank B.
Hallo, ich nehme an, Sie wollen den Namen des Kindes ändern. Das ist mehr als schwierig. Es hängt davon ab, ob Sie verheiratet waren u wer das Sorgerecht hat Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Du kannst nix machen , vor allem nicht wenn der Vater nicht zustimmt Wieso soll der Name denn geämdert werden ?
Kinder567
Eben weil wir uns getrennt haben und das Kind bisher den Namen des Vaters hatte. Der Vater selbst hat nichts dagegen.. Aber das Amt
Sternenschnuppe
Namensgebung ist auch einmalig und darf nur geändert werden wenn sonst das Kindeswohl gefährdet ist. Ihr habt Euch als Paar getrennt und nicht als Eltern. Es ist heute nichts ungewöhnliches mehr verschiedene Namen zu haben. Bisher ging es doch auch mit 2 Namen.
Kinder567
Wir waren nicht verheiratet und es besteht gemeinsame sorge, wie kann ich vorgehen? Vom Amt bin ich verlassen :-(
Sternenschnuppe
Namensgebung ist einmalig. Es sei denn das Kindeswohl ist gefährdet wenn der Name nicht geändert wird. Ist es das ? Dann weise es nach. Ist es das nicht, dann akzeptiere Deine Entscheidung. Du hast das doch damals unterschrieben. Und auch nach der Trennung bleibt er der Vater.
Kinder567
Sagen Sie mal wie sind Sie denn drauf. Auch Anwalt/in? Und künftig Bitte etwas freundlicher..
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