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Hallo Frau Bader, wie verhällt sich das mit der Namensänderung, wenn mein Kind meinen Nachnamen trägt ich aber neu heiraten möchte, muss der KV der Namensänderung beim Kind zustimmen (er hat auch das Sorgerecht) auch wenn das Kind nicht seinen Nachnamen trägt? Ich meine es ist doch blöd wenn sowohl Mutter als auch Vater einen anderen Nachnamen wie das Kind haben. Danke für die Antwort!
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Selbstverständlich muß der Kindsvater zustimmen, ob mit oder ohne Sorgerecht. Einfachste Lösung: Dein neuer Mann nimmt Deinen Namen an!
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Ich wollte meinen Namen eben nicht behalten weil ich den Nachnamen des 2. Mannes meiner Mutter trage und mich mit diesem Namen ja überhaupt nichts verbindet. Trotzdem danke für deine ANtwort.
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Hi, bei nicht mit der Mutter verheiratetem Vater gilt, dass er dann der Einbenennung des Kindes zustimmen muss, wenn er das gemeinsame SR mit der Mutter hat, ODER wenn der der "Namensgeber" ist, also wenn sich die Eltern zuvor darauf einigten, dass das Kind den familiennamen des Vaters erhält. Ist das beides nicht der Fall, kann eine Einbenennung ohne Zustimmung des Vaters erfolgen. cu
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Aber Dein Kind würde dann ja, im Falle einer Einbenennung, auch den Namen eines Mannes bekommen, mit dem es absolut nicht verwandt ist. Wiederholt sich da nicht Dein eigenes Schicksal?
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Ja, da hast du Recht, darüber habe ich ehrlich gesagt noch nicht nachgedacht. Wie ist das denn wenn ich meinen Geburtsnamen wieder annehme darf den mein Kleiner dann auch bekommen ohne die Zustimmung des KV? Das wäre für mich die akzeptabelste Lösung. Danke für dein Interesse!! LG
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