Easys
Guten Tag, meine Kinder sind über mich krankenversichert und ich befinde mich aktuell alleinerziehend in Elternzeit. Diese endet am 06.08., meine 3 Kinder haben aber bis 07.09. Sommerferien und ich habe keine Betreuung. Kann ich mich von meinem Arbeitgeber nach der Elternzeit noch einen Monat unbezahlt freistellen lassen und gilt dann die Nachversicherungspflicht für 4 Wochen meiner gesetzlichen Krankenversicherung? Vielen Dank für Ihre Einschätzung!
Hallo, wenn sie pflichtversichert sind, ändert sich in einem ersten Monat nichts, Sie zahlen auch keine Beiträge. Es darf aber tatsächlich nicht länger sein. Liebe Grüße NB
Succero
Wenn der AG den Beitrag an die KV nicht abführt, musst du dich anderweitig versichern bspw. Freiwillige Pflichtversicherung. Auch für einen Monat. Es ist nur so, dass man erstmal für bis 1 Monat danach versichert bleibt, aber die KK wird hinterher auf dich zukommen für diesen Monat.
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