mamiscribbler
Hallo liebe Community, mein Mann ist selbstständig und hat ein höheres Jahreseinkommen als ich (=PKV versichert). Ich selbst bin freiwillig GKV versichert > JEG. Durch das Heranziehen des Gehalts meines Ehemanns und der Pflegeversicherung komme ich hier auf einen monatlichen GKV Beitrag von 430€ plus Kinderversicherung. Wenn ich volle 12 Monate in Elternzeit bleibe zahlen wir über 5000€ an GKV-Beitrag für mich. Gibt es irgendeine Möglichkeit diese hohen monatlichen Beiträge zu umgehen und zumindest nur den Mindestbeitrag i.H. von 160€ / Monat zu zahlen? Beispielsweise durch eine Beschäftigung bei meinem Mann auf 455€-Basis (nach Zustimmung meines Arbeitgebers)? Vielen Dank für die Antwort und viele Grüße
Hallo, die Ideen meiner Vorrednerinnen sind zT sehr gut. Bessere habe ich auch nicht. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Bist du dir sicher? Normalerweise hat das Einkommen deines Mannes mit deiner freiwilligen Versicherung nichts zu tun. Die Beiträge werden aus deinem Einkommen errechnet, in 2021 höchstens von 4.837,50 Euro pro Monat und mindestens werden jedoch 1.096,67 Euro Einkommen pro Monat zugrunde gelegt. Und selbst wenn deine Zahlen stimmen sollten, wenn ihr so gut verdient, werdet ihr euch auch das leisten können (nicht wollen). Ich finde es unschön, dass gerade die die es eigentlich nicht nötig hätten, immer nach irgendwelchen Schlupflöchern suchen müssen.
romankowitz
Wird das Kind nicht da versichert, wo das höchste Einkommen ist. Eine Kinderversicherung kenne ich bei der GKV gar nicht. Die Höhe meines Beitrages richtete sich nach dem Einkommen/Elterngeld. Das ist doch auch OK. Es wird schon seinen Grund haben, weshalb ihr privat bzw. freiwillig versichert seit.
cube
Dann kann das Gehalt des Partners mit heran gezogen werden. Es gibt allerdings ausnahmen wie getrennt lebend oder man verdient mehr als der in der PKV versicherte Partner. Umgehen können wird die AP das nicht: während der EZ muss man als freiwillig GKV versichert auch weitere hin Beiträge zahlen. Dafür fällt das EG idR etwas höher aus, weil der Staat keine Pauschale für die Pflichtversicherungen abzieht bevor ausgezahlt wird. Da EG aber nicht zu den Einkommen gehört, wird die GKV eben anteilig das Einkommen des Mannes heranziehen, um nicht ganz leer auszugehen. Davon ausgehend, dass eben auf beiden Seiten eigentlich genug Geld da ist, um Beiträge zu zahlen. Und wenn die AP immer noch 450 Euro zahlen muss, obwohl das Einkommen des Mannes nur anteilig! zu Grunde gelegt wird, ist genug da ;-) Ich kann verstehen, dass man gerne möglichst wenig zahlen möchte - aber auch ich finde es immer ein wenig dreist, wenn man sich um Zahlungen, die man sich nun mal selbst so ausgesucht hat, jetzt aber drücken möchte. Zu lasten de Allgemeinheit derer, die brav ihre Beiträge zahlen müssen. Ob man mit der Mauschelei der Anstellung beim Ehepartner drum rum kommen kann, weiß ich nicht - fände es aber nicht ok, wenn es gehen würde.
drosera
Hi, wann ist denn ET? Wenn das irgendwann Mitte 2021 ist, so muss der Arbeitgeber ja jetzt das Jahresgehalt forecasten. Zu erwartender Mutterschutz und Elterngeld zählt nicht (dazu müsstest du evtl die EZ schon benennen?). Dann muss der AG dich evtl jetzt bereits auf pflichtversichert setzen. Dazu gibt es ein Urteil von 2018 (?). Eine andere Möglichkeit ist eine Arbeitszeitreduktion vor Beginn des Mutterschutzes, so dass das Gehalt unter die Monatsgrenze fällt. Oder ein Job wie von dir vorgesehen, der aber "auf Dauer" angelegt ist. Kündigen kann man dann aber. Das ist mein angelesenes Wissen, weil ich selbst die Zahlerei vermeiden wollte. Getestet habe ich es aber nicht. Bei mir ist es aber auch nur der Mindestbetrag; das zahle ich mit dem Kindergeld.
Car.78
Da kommst Du nicht drum rum. Ich hatte die gleiche Konstellation und von meinem EG gingen über 400€ jeden Monat ab, auch gerne doppelt in den Monaten, wo auch Weihnachtsgeld und Bonus anfiel. Hat mir auch gar nicht gefallen aber so isses.
Jelly Bean
Ich hatte eine ähnliche Situation und bin wie folgt vorgegangen: Arbeitszeitreduzierung zum 01.12.19 und Beginn des Mutterschutzes 8 Tage später. Das hat gereicht, damit ich aus der privaten KV raus kam und wieder gesetzlich pflichtversichert wurde. Klar hab ich davor gut verdient und war im Genuss der privaten KV, aber bei über 600 € Beitrag (Anteil AG und AN zusammen) ,den ich hätte selbst zahlen müssen, hätte ich es mir nicht offen halten können, wie lange ich tatsächlich daheim bleibe. Da wäre ich definitiv nach einem Jahr wieder gegangen. Mein Mann ist auch privat versichert, allerdings als Beamter, also eine etwas eine Konstellation als deine. Ich weiß also nicht, ob es dir was bringt, wenn du "mein Vorgehen" anwendest.
katrin1305
Bei mir wurden die Versicherungsbeiträge während des Elterngeldbezuges auf das Minimum reduziert. Um die 180-190 Euro pro Monat. Ich hatte ja quasi kein Einkommen, eben nur Eltermgeld. Frag mal bei deiner Krankenkasse nach.
Ähnliche Fragen
Hallo. Ich habe eine frage undzwar befinde ich mich momentan im 2 Jahr Elternzeit und habe ein Jahr mein volles Elterngeld bekommen(bekomme also nichts mehr im Zweitem Jahr) und habe erfahren das ich schwanger bin. Mein Beruf Inklusionhelfer im Kindergarten deswegen bekam ich direkt Beschäftigungsverbot und mein gehalt wurde 9 Monate bezahlt im 1 ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin schwanger während ich noch in Elternzeit bin. Diese werde ich vorzeitig unterbrechen zum Beginn des Mutterschutzes. Ich plane, nach ca. 7 Monaten der neuen Elternzeit das Referendariat fürs Lehramt anzufangen. Das heißt, ich müsste bei meinem Arbeitgeber kündigen. Praktisch gesehen würde ich aber die Elternzeit f ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit meines ersten Sohnes. Seit August beziehe ich kein Elterngeld mehr. Da ich erneut schwanger geworden bin, werde ich ab Anfang Februar in den Mutterschutz gehen und meine Elternzeit beenden. Ich muss mich aktuell schonen und mein Arzt wollte mich krankschreiben. In diesem Zusammenh ...
Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich eines Minijobs während der Elternzeit. Hab nun endlich nach 6 Wochen und tausendmal nachfragen die Antwort erhalten, das ich einen Minijob in einem anderen Unternehmen annehmen darf. Die Elternzeit läuft bei einem privaten Edeka, nun hätte ich vielleicht die Möglichkeit in einem Rewe Getränkemarkt zu arb ...
Hallo Frau Bader, Ich bin derzeit in der 38. SSW mit meinem 2. Kind. Regulär arbeite ich 60% als Assistenzärztin im Krankenhaus. Mein Plan ist 2 Jahre EZ anzumelden, jedoch möchte ich nicht die gesamte Zeit zu Hause bleiben, sondern vom 9. bis einschließlich 14. Lebensmonat 75% arbeiten und schließlich nach Kita Eingewöhnung ab dem 19. Leben ...
Hallo, meine Tochter ( 18 Jahre ) ist gerade frisch Mutter geworden. Sie besucht aktuell die 10. Klasse, lebt bei mir und möchte ab August eine Ausbildung beginnen. Nun meine Frage: Muss mein Ex Mann ( der Vater meiner Tochter ) ab jetzt kein Unterhalt mehr zahlen obwohl sie noch nicht ihre Berufsausbildung beendet hat? Und warum ...
Hallo zusammen, Wir haben folgendes Problem: Ich bin freiwillig gesetzlich versichert. Mein Mann erreicht dieses Jahr such die Grenze und muss sich freiwillig gesetzlich versichern lassen. Nun die Frage: Ist es möglich, dass ich während meinen 12 Monaten Elternzeit keine Beiträge für die KV zahlen muss? Kann ich mich beim Mann Familienversic ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell in der zweite Elternzeit Jahr (2 in Anspruch genommen) jedoch Elterngeld nur für ein Jahr beantragt. Der Plan war dass wenn der kleine in der Krippe sich eingewöhnt hat die Elternzeit zu beenden und wieder Teilzei zurück zu gehen. Zurzeit geht leider nicht die gewünschte Arbeitzeiten nämlich die die mein So ...
Liebe Frau Bader, mein Mann und ich sind beide berufstätig und haben kürzlich ein Haus gekauft. Vor zwei Monaten kam unser zweites Kind zur Welt, und ich befinde mich aktuell in Elternzeit. Wir zahlen den Höchstsatz für die Kita unserer Tochter, doch inzwischen wird das gesamte Gehalt meines Mannes für den Kredit, Strom, Heizung, Versicherun ...
Hallo, meine 3 jährige Elternzeit endet am 12.05.25. Nun besprechen wir gerade mit meiner Chefin wie ich mein Kind in dem Zeitraum bis August, ( denn da fängt er im Kindergarten an ) unterbringen kann bzgl seiner Betreuung. Sie wollte mit der Steuerberaterin klären ob man den Resturlaub vor meiner Elternzeit noch nutzen kann, damit ich wenigste ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug
- Kann ich Elternzeit von Kind 1 an Elternzeit von Kind 2 dranhängen?
- Beschäftigungsverbot aufheben
- Krankenversicherung Elternzeit
- Krankenversicherung Elternzeit
- Arbeiten während elternzeit und Elterngeld Bezug
- Arbeiten während elternzeit und Elterngeld Bezug
- Rückkehr Arbeitsplatz während Stillzeit
- Überweisung wird nicht ausgeführt
- Unterhalt, umgangsrecht