Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rückstufung auf Pflichtversicherung in GKV bei Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Rückstufung auf Pflichtversicherung in GKV bei Mutterschutz

drosera

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich war bislang - wegen Überschreitens der JAEG - freiwillig in der GKV versichert. In 2019 habe ich meine Arbeitszeit reduziert und bin zudem Ende 2019 in Mutterschutz gegangen. Durch diese beiden Faktoren - aber schlussendlich eben durch den Beginn der Mutterschutzzeit - habe ich die JAEG für 2019 unterschritten. Meine Frage ist nun: falle ich damit in 2020 wieder zurück in die Pflichtversicherung oder behalte ich den Status "freiwillig gesetzlich versichert", da der Wechsel während der Mutterschutzzeit stattfinden würde? Vielen Dank im Vorhinein - drosera


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, sind Sie in EZ? Arbeiten Sie? Wenn SIe in EZ sind, bleiben Sie, wie zuletzt, beitragsfrei weiter verichert. Liebe Grüße NB


Rotkehlchen

Beitrag melden

Soweit ich mich entsinne (war 2015 in der gleichen Situation), wird für die Zeit der Elternzeit erstmal der Status „konserviert“, der vor Beginn des Mutterschutzes bestand, hier also die freiwillige GKV-Mitgliedschaft. Wenn du nach der Elternzeit oder in der Elternzeit wieder anfängst zu arbeiten, dürftest du voraussichtlich in den Status eines Pflichtmitglieds wechseln, da du ja nicht (gleich) wieder über der JAEG liegen wirst.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Eine (werdende) Mutter, die gesetzlich versichert ist und Anspruch auf Krankengeld hat kann ja Mutterschaftsgeld bekommen. Sie ist in der gesamten Elternzeit ?beitragsfrei? gesetzlich versichert. Wenn der Mann nun privat versichert ist, wie ist es dann. Stimmt es, dass die 1/2 des Einkommens des MAnnes als Einkommen der Frau gesehen wird, und das d ...

Hallo Frau Bader, mein FA hat gerade Urlaub und wir sind in der 33. Schwangerschaftswoche. Letzte Woche habe ich von der GKV erfahren, dass ich jetzt, in der 33. SSW eine Bescheinigung über den vorauss. Entbindungstermin vom Frauenarzt einreichen muss, damit ich ab 28.6. die 13,- € pro Tag von der GKV bekomme. Mein Frauenarzt ist erst Anfang Jul ...

Sehr geehrte Frau Bader, am 1.4.13 werde ich auf Probe verbeamtet. Bislang war ich unbefristet angestellt und befinde mich bis 9.4.13 in Mutterschutz. Es schließt sich darauf die Elternzeit bis 31.1.14 an. Ab Verbeamtung kann ich leider nicht mehr beitragsfrei in der GKV bleiben.Ich werde also inkl. meiner Kinder in die private Krankenversicherun ...

Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...

Ich bin in Hessen als Polizeibeamtin tätig. Nun habe ich in der Funktion als Polizeibeamtin (Zeugin) eine Vorladung zum Gerichtstermin erhalten. Der Gerichtstermin ist zwei Tage vor meinem errechneten Entbindungstermin. Ich befinde mich daher im Mutterschutz. Auf Abladungswunsch reagierte die zuständige Richterin bis dato nicht. Ich bin davon ausg ...

Hallo Frau Bader, mein Kind kam als Frühchen auf die Welt. Ich habe einen entsprechenden Schein bekommen. Habe ich einen Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz anstatt 8? Abgesehen davon sind die neuen Musteranträge für Elternzeit mit drei Möglichkeiten abgebildet: a) im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist bis x b) ab Geburt ...

Guten Tag,    danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten.    Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigk ...

Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...