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Hallo Frau Bader, mein FA hat gerade Urlaub und wir sind in der 33. Schwangerschaftswoche. Letzte Woche habe ich von der GKV erfahren, dass ich jetzt, in der 33. SSW eine Bescheinigung über den vorauss. Entbindungstermin vom Frauenarzt einreichen muss, damit ich ab 28.6. die 13,- € pro Tag von der GKV bekomme. Mein Frauenarzt ist erst Anfang Juli wieder da. Frage1: Bekomme ich das Geld rückwirkend oder erst ab Antrag, wenn ich die Bescheinigung später einreiche? (Denn ich würde jetzt nicht unbed. nur wg. der Bescheinigung einen neuen Arzt suchen und dann ist auch nicht gesagt, dass ich gleich diese Woche einen Termin bekomme). Frage2: Darf auch die betreuende Hebamme diese Bescheinigung ausstellen? Vielen Dank und liebe Grüße Cora
Hallo, 1.:da gibt es keine gesetzl. regelung, also müsste es gehen 2. Nein Gruß, NB
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Hallo! Meine Gyn prophezeit mir wegen meiner Vorgeschichte (2 KS wegen extrem großer Kinder) nun in der dritten Schwangerschaft einen KS 14 Tage vor ET. Würde ich dann 2 Wochen Mutterschutz-Frist ( von den 6 Wochen vor errechnetem ET ) verlieren oder werden die folgenden 8 Wochen MuSchu erst ab dem errechneten und nicht ab dem vorgezogenen tatsäch ...
hallo! mein kind kommt nächste woche donnerstag auf die welt, 15 tage vor entbindungstermin, wie sieht es dann mit dem mutterschutz aus, geht er dann bis 8 wochen nach der geburt oder bleibt es bei 8 wochen nach eigentlichem entbindungstermin??
Bislang war es ja so, dass der Mutterschutz 6 Wochen vor Geburt und 8 Wochen nach Geburt besteht. Nun habe ich im Internet gelesen, dass es eine Gesetzesänderung gab und nunmehr allen Müttern insgesamt 14 Wochen Mutterschutz zustehen, auch dann, wenn das Kind vor dem errechneten Geburtermin geboren wird. Das heißt, wenn das Kind z.B. 2 Wochen vo ...
Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
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Guten Abend! Ich habe vor der Geburt des 1.Kindes voll gearbeitet, nach der Geburt dann 3 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite noch mit 15 Stunden in Teilzeit in Elternzeit (Ende zum 18.3.26). Jetzt bin ich wieder schwanger, Mutterschutz beginnt am 4.4.26. D.h. die Elternzeit endet vor dem Mutterschutz, ich brauche nichts beenden. Demnac ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
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