Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein FA hat gerade Urlaub und wir sind in der 33. Schwangerschaftswoche. Letzte Woche habe ich von der GKV erfahren, dass ich jetzt, in der 33. SSW eine Bescheinigung über den vorauss. Entbindungstermin vom Frauenarzt einreichen muss, damit ich ab 28.6. die 13,- € pro Tag von der GKV bekomme. Mein Frauenarzt ist erst Anfang Juli wieder da. Frage1: Bekomme ich das Geld rückwirkend oder erst ab Antrag, wenn ich die Bescheinigung später einreiche? (Denn ich würde jetzt nicht unbed. nur wg. der Bescheinigung einen neuen Arzt suchen und dann ist auch nicht gesagt, dass ich gleich diese Woche einen Termin bekomme). Frage2: Darf auch die betreuende Hebamme diese Bescheinigung ausstellen? Vielen Dank und liebe Grüße Cora
Hallo, 1.:da gibt es keine gesetzl. regelung, also müsste es gehen 2. Nein Gruß, NB
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hallo! mein kind kommt nächste woche donnerstag auf die welt, 15 tage vor entbindungstermin, wie sieht es dann mit dem mutterschutz aus, geht er dann bis 8 wochen nach der geburt oder bleibt es bei 8 wochen nach eigentlichem entbindungstermin??
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Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Ich bin in Hessen als Polizeibeamtin tätig. Nun habe ich in der Funktion als Polizeibeamtin (Zeugin) eine Vorladung zum Gerichtstermin erhalten. Der Gerichtstermin ist zwei Tage vor meinem errechneten Entbindungstermin. Ich befinde mich daher im Mutterschutz. Auf Abladungswunsch reagierte die zuständige Richterin bis dato nicht. Ich bin davon ausg ...
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Guten Tag, danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten. Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigk ...
Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
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