Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz-Geld bei der GKV - Termin versäumt

Frage: Mutterschutz-Geld bei der GKV - Termin versäumt

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Hallo Frau Bader, mein FA hat gerade Urlaub und wir sind in der 33. Schwangerschaftswoche. Letzte Woche habe ich von der GKV erfahren, dass ich jetzt, in der 33. SSW eine Bescheinigung über den vorauss. Entbindungstermin vom Frauenarzt einreichen muss, damit ich ab 28.6. die 13,- € pro Tag von der GKV bekomme. Mein Frauenarzt ist erst Anfang Juli wieder da. Frage1: Bekomme ich das Geld rückwirkend oder erst ab Antrag, wenn ich die Bescheinigung später einreiche? (Denn ich würde jetzt nicht unbed. nur wg. der Bescheinigung einen neuen Arzt suchen und dann ist auch nicht gesagt, dass ich gleich diese Woche einen Termin bekomme). Frage2: Darf auch die betreuende Hebamme diese Bescheinigung ausstellen? Vielen Dank und liebe Grüße Cora


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