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Hallo Frau Bader, mein FA hat gerade Urlaub und wir sind in der 33. Schwangerschaftswoche. Letzte Woche habe ich von der GKV erfahren, dass ich jetzt, in der 33. SSW eine Bescheinigung über den vorauss. Entbindungstermin vom Frauenarzt einreichen muss, damit ich ab 28.6. die 13,- € pro Tag von der GKV bekomme. Mein Frauenarzt ist erst Anfang Juli wieder da. Frage1: Bekomme ich das Geld rückwirkend oder erst ab Antrag, wenn ich die Bescheinigung später einreiche? (Denn ich würde jetzt nicht unbed. nur wg. der Bescheinigung einen neuen Arzt suchen und dann ist auch nicht gesagt, dass ich gleich diese Woche einen Termin bekomme). Frage2: Darf auch die betreuende Hebamme diese Bescheinigung ausstellen? Vielen Dank und liebe Grüße Cora
Hallo, 1.:da gibt es keine gesetzl. regelung, also müsste es gehen 2. Nein Gruß, NB
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hallo! mein kind kommt nächste woche donnerstag auf die welt, 15 tage vor entbindungstermin, wie sieht es dann mit dem mutterschutz aus, geht er dann bis 8 wochen nach der geburt oder bleibt es bei 8 wochen nach eigentlichem entbindungstermin??
Bislang war es ja so, dass der Mutterschutz 6 Wochen vor Geburt und 8 Wochen nach Geburt besteht. Nun habe ich im Internet gelesen, dass es eine Gesetzesänderung gab und nunmehr allen Müttern insgesamt 14 Wochen Mutterschutz zustehen, auch dann, wenn das Kind vor dem errechneten Geburtermin geboren wird. Das heißt, wenn das Kind z.B. 2 Wochen vo ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Kommunalbeamtin und seit Ende November 2025 im Mutterschutz. Bis zum 31.12.2025 arbeite ich formal in Teilzeit aus familienpolitischen Gründen - eine Entscheidung über eine Verlängerung der Teilzeit Verlängerung ist nicht erfolgt. Daher wäre ich formal ab dem 01.01.2026 wieder vollzeitbeschäftigt, WENN ich nicht ...
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitsvertrag endet 28.02 und Mutterschutz beginnt am 02.03. Agentur für Arbeit hat mein Antrag abgelehnt, weil ich auch Beschäftigungsverbot habe. Krankenkasse auch sagt, dass ich kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Und Jobcentr auch net, weil mein Mann verdient genau so wie wir brauchen. Was kann ich mache ...
Hallo Frau Bader, hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen. Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt lt. Entbindungstermin Mitte Februar und ich habe im Anschluss 3 Jahre Elternzeit. Allerdings ist abgesprochen, dass ich Ende 2027 Teilzeit wieder in der Firma einsteige. Auf Grund gesundheitlicher Gründe bin ich seit Mitte Januar bereits krankgeschrieben. Nun habe ich meine Lohnabrechnung für Janu ...
Guten Tag, mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilll ...
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Hej! Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte. Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt? Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...
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