Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, ich bekomme 130 Euro für Kinderbetreuung , Unterkunft und Verpflegung. Jetzt ist so laut bescheid das die 130 Euro nur für die Betreuung einbehalten werden und ich die 36,30 noch extra zahlen soll. Meine Frage ist ob das so richtig ist oder ob das Jugendamt die 36,60€ von 130€ abziehen muß. Da wie in mein vorherigen Beitrag steht. Das für Oktober und Nov. 166,30 zahlen soll. Und für September 161,29. Und für Dezember dann nur noch 36,30 wenn die Betreuungskosten nicht auf mein Konto gehen. Da mir die Auskunft gegeben wurde das ich wohl gar nichts für die Betreuung zuzahlen müßte da ich ALG II beziehe. UNd wie hoch ist der Mindestsatz fürs Leben im Monat mit einem Kind? Wenn ich die Miete usw bezahlen gerade mal 394€ zum Leben haben. Danke für die Antwort. mema
DANKE
Mitglied inaktiv
Hallo mema vielleicht kann ich dir ja helfen bin selber Tagesmutter und leider ist es so üblich das das Verkostungsgeld nicht vom Jugendamt übernommen wird also du dafür selber aufkommen mußt. Vielleicht noch gut zu wissen das wenn die tamu Urlaub hat oder du dein Kind mal beurlaubst für die zeit das verkostungsgeld wegfällt !! vielleicht kannst du ja noch mal mit der tamu über das verpflegungsgeld reden ?oder du gibst deinem kind die verpflegung von zu hause mit , dann entfallen die Kosten !! lg andrea
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