Hallo! Im Juni 2014 kam mein Sohn zur Welt und ich habe Elternzeit auf 2 Jahre beantragt. (Elterngeld gesplittet auf 2 Jahre) Da mein Mann und ich nun ein Haus bauen möchten, würde ich gerne meine Elternzeit auf 1 Jahr verkürzen. Mein AG wäre sofort einverstanden. War seit 11 Jahren bei ihm beschäftigt. Bei wem muss ich die Verkürzung anmelden? Was passiert mit meinem Anspruch auf Elterngeld für das 2. Jahr, das ich aber nicht antreten will? Ich habe auch gehört, dass man nach einem Jahr Elternzeit wieder "normal" arbeiten gehen kann und man nebenbei das restliche Elterngeld monatlich dazu beziehen kann... ? Vielen Dank vorab! Lg Lorena
von Lorena130713 am 08.01.2015, 09:54