Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachteile möglich wenn Verschiebetatbestand bei Elterngeld nicht genutzt wird?

Frage: Nachteile möglich wenn Verschiebetatbestand bei Elterngeld nicht genutzt wird?

babylee

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Im Antrag auf Elterngeld kann man Verschiebetatbestände angeben, Beispiel "Zeitraum für Mutterschutz". Kann man diesen Verschiebetatbestand sorglos ignorieren, da man ja während der Mutterschutzfrist Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss erhält, was "fast" dem vorherigen Nettolohn entspricht? (Während Mutterschutzfrist ca. 200 Euro weniger. Wenn man den ganzen Zeitraum nach vorne schieben würde, verdient man in dem zustzlichen Monat 50 Euro weniger, statt den restlichen Monaten) Oder gebe es hier Nachteile, vor allem, wenn eine Familie zum Beispiel wie folgt die Steuerklasse während der Schwangerschaft ändern würde: Wechsel Steuerklasse von 5 auf 3 ab Juni. - Steuerklasse 5 Mai - Steuerklasse 3 Juni (1) - Steuerklasse 3 Juli (2) - Steuerklasse 3 August (3) - Steuerklasse 3 September (4) - Steuerklasse 3 Oktober (5) - Steuerklasse 3 November (6) Mutterschuszfrist ab 05. Dezember. Entbindung dann im Januar. Würde so ein Verschiebetatbestand wie oben erwähnt, sich dann negativ auf das Elterngeld auswirken, vor allem, weil bewusst während der Schwangerschaft die Steuerklasse geändert wurde?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, besser ist es , die Monate rauszurechnen - denn EG u MG sind kein steuerpflichtes Einkommen. Es ist aber ein Rechenbeispiel, es nicht rauszurechnen, weil man dann eine bessere Lohnsteuerklase in Anspruch nehmen kann Liebe Grüße NB


Dojii

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Mutterschaftsgeld und AG-Zuschuss sind steuerfrei und werden daher nicht beim Elterngeld berücksichtigt. Daher ist die Verschiebung hier wichtig, da du sonst einen Monat mit deutlich weniger steuerpflichtigem Einkommen hättest. Außerdem ist diese Verschiebung durch den Mutterschutz (jetzt) gesetzlich vorgeschrieben und bindend, daher kannst du sie auch gar nicht ignorieren. Bis 2017 gab es noch die Möglichkeit auf die Verschiebung zu verzichten, aber dann erging ein Urteil des BSG, das diesen Verzicht der Verschiebung für rechtswidrig erklärt hat. In deinem Fall würde daher tatsächlich die Steuerklasse 5 zugrunde gelegt werden. November bis Mai 7 mal die Steuerklasse 5. Juni bis Oktober 5 mal die Steuerklasse 3. Es muss die Steuerklasse genutzt werden, die überwiegt, daher gilt bei dir in allen Monaten leider die 5.


babylee

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Danke für die Antwort. Wenn ich das jedoch nochmal so betrachte, dürfte die Steuerklasse auch bei der Verscheibung passen. Der Dezember (Mutterschutz) wird nicht betrachtet, also verschoben, dann geht es bei November los. Dezember 16 bis Mai 17 = 6 Monate Juni 17 bis November 17 = 6 Monate Hoffentlich habe ich hier nicht noch einen weiteren Denkfehler


Dojii

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Jap, das stimmt. In dem Fall gilt Dezember bis November und man hat Gleichstand bei den Steuerklassen. In dem Fall gilt immer die aktuelle, also die 3.


babylee

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Super, vielen Dank. Dann bin ich mal erleichtert. Bin noch am recherchieren bzgl. Arbeitgeberzuschuss bzw. Geldeinbußen, ob dies bei einem Teilzeitvertrag möglich wäre, wie im anderen Forumseintrag geschrieben.


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