Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nachname vom vater oder von mir?

Frage: nachname vom vater oder von mir?

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ich habe schon eine tochter(3,5jahre alt), es ist nicht seine leibliche tochter. nun bin ich wieder schwanger und das in der 22ssw. wie siehts denn eigentlich mit dem nachnamen aus? kann unser sohn, denn auch den namen von ihm und mir annehmen? oder nur meinen oder seinen? und da wir keine gemeinsame wohnung haben, bekomme ich auch hilfe vom sozialamt und auch noch ein teil hilfe vom arbeitsamt.. wenn ich mich für seinen nachnamen entscheiden sollte, wird er dann überall mitangerechnet? oder nicht? denn immerhin leben wir ja nicht zusammen und haben auch erst vor in 2 oder 3jahren uns das JA wort zu geben und auch vorerst nicht zusammenzuziehen, da ich angst hab, daß es dann wieder kaputt geht. war beim leiblichen vater der fall!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Kind kann, unabhängig davon, ob Sie zusammen leben oder nicht, den Namen des Vaters erhalten. Rechtl. berücksichtigt wird er bei den meisten Sachen nur, wenn Sie in eheähnlicher Gemeinschaft wohnen. Gruß, NB


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