stardust82
Liebe Frau Bader. Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Habe ich das also richtig verstanden: Wenn ich 375 Euro Basiselterngeld beziehen werde und für 200 Euro als Minijob arbeite, bekomme ich tatsächlich 575 Euro ohne Abzüge? Wie sieht es mit einem Kleingewerbe in dieser Zeit aus (monatlicher Umsatz ca 100 Euro)? Bleibt mein Gewinn daraus auch in vollem Umfang erhalten? Danke nochmals! !! Stardust
Hallo, genau. Liebe Grüße NB
Dojii
Ja, auf den Mindestsatz an Elterngeld (egal ob mit oder ohne Geschwisterbonus) kann nichts mehr angerechnet werden.
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