Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, danke für Ihre schnelle Antwort auf meine Mail vom 31.08.06. An dieser Stelle habe ich nun doch noch mal eine Verständnisfrage. Ich war davon ausgegangen, dass ich - wenn ich in Vollzeit tätig war - davon 67% des Nettogehalts als Elterngeld bekomme. Ist es von mir nun richtig verstanden, dass ich - wenn ich 8 Wochen nach der Geburt des Kindes - in Teilzeit arbeite, von diesem geringeren Einkommen sozusagen zusätzlich für ein Jahr Elterngeld in Höhe von 67 % erhalte? Dann hätte ich letztlich ja (1 Jahr) fast so viel Einkommen wie jetzt als Vollzeitkraft? Und ist es richtig, dass das Einkommen meines Mannes in keiner Weise angerechnet würde? Ich hoffe, ich habe meine Fragen nicht zu kompliziert ausgedrückt und danke Ihnen herzlich für eine Antwort. Viele Grüße Sonnenkinder2
Hallo, verstehe ich nicht. Wenn Sie erst Vollzeit arbeiten und dann in EZ gehen bekommen Sie vom Vollzeitlohn 67 %. Wenn Sie zB 60 % arbeiten gehen bekommen Sie von den andern 40 % die 67 %. Gruß, NB
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