Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachfrage - 2 Jahre EZ + Teilzeit ?

Frage: Nachfrage - 2 Jahre EZ + Teilzeit ?

jani-san

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich hatte die Frage zum Resturlaub und der Höhe der Lohnfortzahlung gestellt. Bei Ihrer Antwort hatten Sie empfohlen: "Besser ist es übrigens, zwei Jahre EZ zu beantragen und in der EZ TZ zu arbeiten." Inwiefern ist das besser für mich? Ich habe hierzu leider keine Erklärung. Ich wollte ja nur 1 Jahr EZ nehmen und dann in Teilzeit wieder arbeiten. Grund ist: Komme ich nach 1 Jahr EZ wieder, wird mir meine aktuelle Stelle freigehalten. Komme ich nicht nach 1 Jahr wieder, komme ich auf irgendeine andere Stelle (natürlich im Rahmen meiner aktuellen Besoldung, bin Beamtin). Ich möchte meine Stelle jedoch behalten, da ich diese liebe und ungern hergeben möchte. Grüße. jani-san


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie hatten nicht geschrieben, dass Sie Beamtin sind. Andere AN haben in der EZ eben K+ü-Schutz Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du darfst in der Elternzeit bis zu 30 Std die Woche arbeiten - was TZ bedeutet. Bist du in der Elternzeit, dann genießt Du Kündigungsschutz, heißt man darf Dir nicht kündigen. Auch dann nicht wenn du eben in Elternzeit-Teizeit arbeitest. Elternzeit-Teilzeit kannst du bis 3 jahre nehmen, legst du dich für mind. 2 Jahre fest (zB indem du das erste Jahr daheim bleibst und für das zweite Jahr TZ anmeldest), dann darf der AG das dritte Jahr auch nicht verwehren. Und das 3te Jahr könntest du auch später nehmen, zB zur Einschulung Deines Kindes. Nimmst Du weniger als 2 Jahre, dann bist du von der Zustimmung des AG abhängig, blöde zB wenn die Eingewöhnung nicht so läuft, oder das Kind in den ersten Monaten häufiger krank ist, oder, oder.... Beendest Du die Elternzeit, fällt der Kündigungsschutz weg, auch dann wenn du beschließt in Zukunft nur noch Teilzeit zu arbeiten. Mit Ende der Elternzeit kann dich der AG sofort kündigen. Ich selbst zB bin im ersten Jahr komplett daheim geblieben, da gab es ja Elterngeld. Jetzt im zweiten Jahr arbeite ich 25-30 Std die Woche, und habe vor das 3te daran anzuschließen. Ob ich nach dem 3ten Jahr wieder Vollzeit arbeiten werde, werden wir dann sehen. Bis dahin ist einiges an Zeit wo man schauen kann wie es läuft.


jani-san

Beitrag melden

Ja stimmt, hab erst jetzt geschrieben, dass ich Beamtin bin, wusste nicht, dass das von Bedeutung ist. Aber wenn der Kündigungsschutz der einzige Vorteil ist, dann ist das für mich nicht relevant. Vielen Dank.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader im Januar endet mein Erziehungsurlaub(habe erst mal 2 Jahre genommen)würde dann 30 std/Wö. arbeiten kommen. Meine frage wenn ich nicht verlängere ist das Gehalt gleich, oder verlängern und im erziehungsurlaub die 30 std. arbeiten. Verstehe nicht bis 30 std. ohne steuerabzug während des ErUrlaubs. Habe bereits ein 400€ job! Dank ...

Hallo Frau Bader, ich werde 2 Jahre Elternzeit beantragen und zuhause bleiben. Danach möchte ich statt 40 Std nur noch 20 Std arbeiten. Mündlich habe ich mit meinem AG darüber gesprochen. Schreibe ich nun im Antrag auf Elternzeit, dass ich ab dem 2. Geburtstag in Teilzeit wieder zur Verfügung stehe oder ist es besser ich schreibe nur: ... ste ...

Liebe Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit eingereicht mit dem Wunsch, nach einem Jahr in Teilzeit wieder in den Beruf zurückzukehren. Das hat bei meiner Tochter wunderbar geklappt. Nun hatte mein Sohn allerdings eine große Herz-OP und wir würden ihn ungern jetzt schon in die Betreuung geben, zudem haben wir derzeit auch erst einen Kita ...

Hallo, nach den tolllen Tipps hier habe ich beschlossen 2 Jahre Elternzeit zu beantragen. Das Elterngeld soll im ersten Jahr komplett ausgezahlt werden.,im 2. Jahr würde ich dann gerne 15-30 Stunden arbeiten. 1.Darf ich dann das ganze Elterngeld behalten, oder wird nachträglich noch was abgezogen? 2.wie wäre es wenn ich mir es auf 2 Jahre auft ...

Ich werde das Elterngeld für 2 Jahre beantragen. Nun könnte ich aber direkt nach dem Mutterschutz 10 Std pro Woche arbeiten. Ich finde leider nichts dazu, ob auch für das 1. Jahr schon der Teilzeitverdienst mit angerechnet wird. Angeblich für das 2. Jahr nicht. Können Sie mir hier weiterhelfen?

Hallo Frau Bader, Ich habe ein Jahr Elternzeit beantragt. Mein Kind kam als Frühchen am 6.03.18 zur Welt.Jetzt möchte ich noch um ein Jahr verlängern.Und danach in Teilzeit 15/20 Std die Woche arbeiten.üSollte ich den Antrag jetzt direkt an den Arbeitgeber stellen? Ich habe gelesen dass man im zweiten oder dritten Jahr der Elternzeit einen Anspr ...

Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...

Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...

Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße  SaLe

Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!