Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit von einem Jahr auf 2 Jahre verlängern und im 3 Jahr angeben Teilzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit von einem Jahr auf 2 Jahre verlängern und im 3 Jahr angeben Teilzeit?

Supergirlmum

Hallo Frau Bader, Ich habe ein Jahr Elternzeit beantragt. Mein Kind kam als Frühchen am 6.03.18 zur Welt.Jetzt möchte ich noch um ein Jahr verlängern.Und danach in Teilzeit 15/20 Std die Woche arbeiten.üSollte ich den Antrag jetzt direkt an den Arbeitgeber stellen? Ich habe gelesen dass man im zweiten oder dritten Jahr der Elternzeit einen Anspruch auf Teilzeit hat. Wie beantragt man dass und hat man nur dann recht auf Teilzeit wenn man angibt 3 Jahre Elternzeit zu nehmen um im 3 Jahr Teilzeit zu arbeiten? Und wie wird das berechnet? Ich bekomme ja im 2 und 3 Jahr kein Elterngeld, weil ich nur ein Jahr beantragt habe und damit es nicht aufgeteilt wird.Ich verstehe daher den Sinn nicht weitere 2 Jahre zu beantragen. Nur den Sinn darin dann zu schreiben dass ich weitere 2 Jahre beantrage und im 3 Jahr 15 Std. Teilzeit arbeiten möchte. Darf ich dann das Geld behalten aus der Teilzeit oder wie wird dass dann berechnet? Ich bin nicht verheiratet falls das noch ausschlaggebend ist. Ich bin in einer Führungsposition ( Abteilungsleitung ) seit 13 Jahren im Unternehmen unbefristet angestellt. Das Unternehmen ist als Modekonzern weltweit vertreten. Muss ich weiter die Führungsposition ausüben, oder kann ich für 15 Std. Teilzeit auch als Mitarbeiter im Verkauf arbeiten? Und was passiert nach dem 1 Jahr Teilzeit dann? Fällt man in Vollzeit zurück? Vielen Dank für Ihre Mühen und Antwort. Mit freundlichen Grüßen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Hallo, dass Sie nur ein Jahr Elternzeit beantragt haben, haben Sie keinen Anspruch auf Verlängerung. Vorteil für sie wäre der Kündigungsschutz.Wenn der Betrieb aber mehr als 15 Arbeitnehmer hat, haben sie Anspruch auf Teilzeit, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, Unsere Tochter ist am 2.9.21 geboren. Beim AG habe ich 2 Jahre Elternzeit angemeldet. Nun bin ich schwanger, geplanter ET 4.1.24. Was macht nun Sinn? Kann man die Elternzeit bis zum Start Mutterschutz verlängern oder verlängert man pauschal länger? Und informiert man den Arbeitgeber in einem Zug über Schwangerschaft un ...

Sehr geehrte Frau Bader, Unsere Tochter ist am 2.9.21 geboren. Beim AG habe ich 2 Jahre Elternzeit angemeldet. Nun bin ich schwanger, geplanter ET 4.1.24. Was macht nun Sinn? Kann man die Elternzeit bis zum Start Mutterschutz verlängern oder verlängert man pauschal länger? Und informiert man den Arbeitgeber in einem Zug über Schwangerschaft un ...

Hallo liebe Frau Bader, leider haben wir bis jetzt keine Zusage für einen Kitaplatz. Vielleicht geschieht ein Wunder und wir bekommen unter dem Jahr einen. Nun ist es so, das meine Elternzeit nächstes Jahr Mitte April endet. Wir überlegen nun, das ich von April bis Ende August meine Elternzeit verlängere und dann hoffentlich für nächstes Jahr S ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich noch bis zum 10.11.23 in Elternzeit (2 Jahre, habe nur im ersten Jahr Elterngeld erhalten), allerdings möchte ich aufgrund aktueller Gegebenheiten noch nicht wieder zurück ins Unternehmen. Ich würde gerne recht bald wieder schwanger werden und gleichzeitig die Zeit nutzen, um mich als Freelancer im Grafikbe ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nach der Geburt zwei Jahre Elternzeit genommen. Mein Sohn wird nun im Mai 2024 zwei Jahre werden. Ich würde gerne die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern (also bis zum 3. Geburtstag). 1. Muss mein AG einer Verlängerung zustimmen? Ich finde im Internet keine eindeutige Antwort auf diese Frage. 2. Kann ich ...

Hallo! Ich habe blöderweise nur 18 Monate Elternzeit beantragt und bin erst jetzt so schlau, dass 24 Monate viel besser gewesen wären. Wenn ich jetzt die Verlängerung beantrage (Frist wäre kein Problem, sind noch 8 Monate bis zum Ablauf der 18 beantragen Monate) und gesetzt den Fall,der AG stimmt dem zu, zählt der verlängerte Zeitraum dann als 2. ...

Hallo, ich habe für meinen 1. Zwilling 2 Jahre Elternzeit genommen. Währenddessen habe ich angefangen in Elternzeit-Teilzeit 30 Stunden zu arbeiten. In diesem Zeitabschnitt befinde ich mich jetzt. Nun möchte ich ab dem 2. Geburtstag für meinen 2. Zwilling Elternzeit beantragen (weiterhin in Teilzeit). Für den 1. Zwilling zu verlängern geht nich ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, welche nächstes Jahr im Februar 2025 endet. Nun möchte ich diese um ein Jahr verlängern. Darf der Arbeitgeber einer Verlängerung der Elternzeit widersprechen bzw. darf er mir diese verweigern?  Vielen Dank und freundliche Grüße    

Guten Tag, Kind 1 wurde 2019 geboren, ein Jahr Elternzeit wurde genutzt.  Bei Geburt von Kind 2 (Herbst 2023) wurde ein Jahr Elternzeit für Kind 2 und direkt daran anschließend noch 14 Monate für Kind 1 eingereicht und vom AG bestätigt. Die Überlegung ist fristgerecht in 2025 die Elternzeit um die verbleibenden 10 Monate von Kind 1 zu ver ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich momentan in Elternzeit und werde mein Arbeitsverhältnis zum Ende dieser kündigen. Die Kita startet voraussichtlich erst im Monat nach Ablauf der Elternzeit und für die Eingewöhnung würde ich vorsichtshalber gerne 2-3 Monate einplanen. Macht es Sinn, meinen Arbeitgeber um Verlängerung der Elternzeit um 3 ...