Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachberechnung Krankenversicherung

Frage: Nachberechnung Krankenversicherung

Vicky167

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Sehr geehrte Frau Bader, mein AG hat mir (geringfügige) Krankenversicherungsbeiträge aus dem Jahr 2016 nachträglich abgezogen. Ich bin im ö. D. angestellt und gerade im Mutterschutz. Ich beziehe mich auf den § 37 TVöD (Ausschlussfrist). Die Nachzahlung bezieht sich m. W. aus dem Zusatzbeitrag des AN. Mir ist nur nicht ganz klar, warum dieser jetzt erst fällig wird. Ich habe gerade die KK gewechselt. Kann das damit etwas zu tun haben und ist dieser Abzug rechtens? Vielen Dank! Vicky167


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie hatten das doch schon mal gefragt. Warum hat der AG das abgezogen? Bei wem lag das Verschulden? Liebe Grüße NB


chrissicat

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Es kommt darauf an, WARUM der Arbeitgeber dir Krankenversicherungsbeiträge nachberechnet hat. Dies gilt es zunächst herauszufinden. Liegt das "Verschulden" allein beim Arbeitgeber, dann hast du Recht und er darf dir das jetzt nicht mehr abziehen.


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