Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach EZ nicht mehr zurück wollen

Frage: Nach EZ nicht mehr zurück wollen

Loredana2018_

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Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Bader, ich habe meine EZ von 2 auf 3 Jahre verlängert gehabt. Anfang September 2021 sind die 3 Jahre EZ vorbei. Mein AG wollte sich nach unserem Gespräch vor Ort im Februar 2020 bei mir melden, da sie mich gerne in einer anderen Abteilung bringen möchten, aber da alles besetzt ist - wollten die für mich eine neue Stelle schaffen. Bis heute haben die sich nicht gemeldet und auf meine Rückrufbitten nicht reagiert. Nun möchte ich nicht mehr zurück. Wie verhält man sich ordnungsgemäß? Einfach nicht melden oder kündigen? Wie verhalten sich die anderen Mamis wenn sie nach 3 EZ nicht mehr zurück zum Betrieb möchten? Vielen Dank für die Hilfe. Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo , wenn sie zu dem Betrieb nicht zurück wollen, müssen Sie mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Elternzeit schriftlich kündigen. Liebe Grüße NB


Loredana2018_

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Kurze Ergänzung... Ich war 11 Jahre in dem Betrieb. Würde in eine ganz andere Richtung beginnen wollen.


User-1753445573

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Kündigen natürlich, man will ja schließlich auch noch ein (gutes) Arbeitszeugnis. Wenn Du Dich nicht meldest und einfach nach der Elternzeit wegbleibst ist es unentschuldigtes Fehlen.


KielSprotte

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Merkwürdige Frage: natürlich sauber das Arbeitsverhältnis kündigen. Frist 3 Monate zum Ende EZ - hast du also bereits verpaßt. Dann eben mit tariflicher / vertraglicher Frist, was aber meist zum 15. oder Monatsende ist. Kann also sein, dass du noch einige Zeit arbeiten mußt bzw. Urlaub -sofern vorhanden- nehmen, sonst fehlst du unentschuldigt.


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