Krümel263
Sehr geehrte Frau Bader, Unser Sohn wurde im Mai 2012 geboren. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt und arbeitete vor meiner Elternzeit 15 Stunden in einem kleinen Unternehmen mit 3 Mitarbeitern. Nach 1 1/2 Jahren bin bei meinem Arbeitgeber in der Elternzeit wieder für 6 Stunden pro Woche angefangen. Nach einem halben Jahr hat mein Chef sich aufgrund seines Alters entschieden, das Büro an einen Nachfolger zu übergeben. Die neue Firma hat uns zu gleichen Konditionen, Stundenanzahl etc. ohne jegliches schriftliche übernommen. Nun läuft meine Elternzeit im Mai 2015 aus. Habe ich nun Anspruch auf meine alte Stundenanzahl? Wir sind 2 Chefs und 2 Angestellte. Die Firma extistiert seit 11/2013. Es geht mir insbesondere um die Krankenversicherung. Mein Mann ist Zeitsoldat. Sollte ich meine alte Stundenanzahl von 15 Stunden nicht wiederbekommen und weiter auf 450 Euro Basis arbeiten, muss ich mich um eine freiwillige oder Beihilfeversichung kümmern. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Liebe Grüße Susanne
Hallo, nach der Elternzeit lebt der alte Vertrag wieder auf. Liebe Grüße NB
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