Krümel263
Sehr geehrte Frau Bader, Unser Sohn wurde im Mai 2012 geboren. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt und arbeitete vor meiner Elternzeit 15 Stunden in einem kleinen Unternehmen mit 3 Mitarbeitern. Nach 1 1/2 Jahren bin bei meinem Arbeitgeber in der Elternzeit wieder für 6 Stunden pro Woche angefangen. Nach einem halben Jahr hat mein Chef sich aufgrund seines Alters entschieden, das Büro an einen Nachfolger zu übergeben. Die neue Firma hat uns zu gleichen Konditionen, Stundenanzahl etc. ohne jegliches schriftliche übernommen. Nun läuft meine Elternzeit im Mai 2015 aus. Habe ich nun Anspruch auf meine alte Stundenanzahl? Wir sind 2 Chefs und 2 Angestellte. Die Firma extistiert seit 11/2013. Es geht mir insbesondere um die Krankenversicherung. Mein Mann ist Zeitsoldat. Sollte ich meine alte Stundenanzahl von 15 Stunden nicht wiederbekommen und weiter auf 450 Euro Basis arbeiten, muss ich mich um eine freiwillige oder Beihilfeversichung kümmern. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Liebe Grüße Susanne
Hallo, nach der Elternzeit lebt der alte Vertrag wieder auf. Liebe Grüße NB
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Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...
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Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
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Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
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