LKN_2014
Hallo Frau Bader, hiermit stelle ich die Frage erneut. Mein Vertrag lief am 31.1.2014 ab. Ich hoffe Sie können mir bei meinen ausstehenden Fragen weiterhelfen :) Ich war 7 Jahre angestellt gewesen und aufgrund eines internen Wechsels in eine andere Stadt und Abteilung wurde mein Vertrag befristet. Ich wurde zeitgerecht schwanger. Entbindungstermin war der 19.11.2013. Dh. ich habe mein Eltgerngeld in Anspruch genommen und diese auf 2 Jahre verteilt. Die Auszahlung endet im September 2015. Meine Fragen: - Könnte ich ein 3. Jahr Zuhause bleiben ohne mich arbeitslos zu melden? - Wer bezahlt dann die Krankenversicherung? - Muss man sich generell 3 Monate vor Beendigung der Elterngeldausszahlung arbeitslos melden, wegen der 3 monatigen Arbeitlosgengeld Sperre? - Wieviel Elterngeld bekäme ich, wenn ich erneut schwanger werden würde? Nur den Mindestbetrag oder zählen noch meine damalige Arbeitsverhältnisse? - Muss man sich bei Arbeitsamt freistellen lassen, wenn man als Hausfrau Zuhause bleiben möchte? Heißt es, dass ich dann auch Arbeitslosengeld 1 beantragen muss oder kann ich das auch auf Eis legen und zu einem anderen Zeitpunkt machen und so lange auf eigene Kosten leben? Da das Jahr 2015 naht möchte ich schonmal für die Zukunft planen. Danke & VG K.N.
Hallo, leider ist das Beendigungsdatum nicht vollständig. Oder endete der Vertrag schon im Januar? Sie sollten sich vorsichtshalber bei der Agentur für Arbeit melden und sich für die drei Jahre freistellen lassen. Sie sollten weiter das EG splitten, dann bekommen Sie länger beitragsfreie KK - es sei denn, Sie können sich familienversichern. Bei einem weiterem Kind zählen die letzten 12 Mo. vor Geburt, ausgenommen sind Monate mit EG- und MG-Bezug. Heißt also, Sie müssten das 2. Kind 12 Mo. nach dem ersten bekommen. Monate in EZ oder mit Arbgeld 1 zählen mtl. mit "0" Euro. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Klar kannst Du Zuhause bleiben. Krankenkasse musst Du dann selbst bezahlen oder wenn Du einen Ehemann hast der gesetzlich versichert ist familienversichern. Arbeitslos musst Du Dich erst melden wenn Du auch arbeiten willst und Kinderbetreuung nachweisen kannst. Neues Elterngeld würde auf den Mindestsatz hinauslaufen plus 75€ bis das erste Kind 3 ist.
LKN_2014
Danke Sternschnuppe :) LG
LKN_2014
Vielen Dank Frau Bader. Der Vertrag endete schon im Januar 2014. LG
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst. Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar. Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...
Hallo Frau Bader, Ich habe meine Elternzeit beendet und bin ab Oktober wieder im Geschäfft ( Kindergarten ) eingestiegen indem ich den ganzen Oktober meinen Rest Urlaub noch abbaue. Jetzt habe ich erfahren das ich schwanger bin und frage mich ob ich meinen ganz normalem Lohn bekomme , da bei uns ein BV gildet , oder zählt der Abbau des Urlaube ...
Hallo, mein jüngstes Kind ist im Sommer drei Jahre alt geworden und wir sind gerade in der Eingewöhnung im Kindergarten. Ich habe noch zwei weitere Kinder (8 und 12 Jahre) und bin seit der Geburt meines erstem Kindes zu Hause. Ich habe seitdem nicht mehr gearbeitet, mein Mann versorgt mich (er verdient gut). Bald ist mein Jüngster im Kindergart ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Die letzten 10 Beiträge
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze