Grinsebacke10
Hallo, am 1. September ist mein erster Arbeitstag nach meiner Elternzeit. Nun passen die ,,Kita-Zeiten" nicht so gut zu meinen Arbeitszeiten und mein Chef möchte mich nun los werden. Jetzt hab ich von Bekannten erfahren, dass er mir eine Abfindung zahlen muß, wenn er mir kündigt. Stimmt das? Und wieviel wird das sein? Ich arbeite seit dem 12.12.05 in Vollzeit bei ihm. Vielen Dank
Hallo, es gibt keinen gesetzl. Anspruch auf Abfindung. Zuerst mal stellt sich die Frage, ob im betrieb das KSchG gilt (je nach Grösse). WEnn ja, kann er versuchen, einen Aufhebungsvertrag mit Ihnen zu schließen, um eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden. Dann bietet er Ihnen eine Abfindung an. Faustformel: Pro Jahr der Betriebszugehörigkeit 1/2 Gehalt Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hey Er muss Dich wiedernehmen nach der Elternzeit. Bei den Arbeitszeiten sollte man sich einigen, aber er ist nicht verpflichtet sich nach Deinen Wünschen zu richten. Ergo : Schaffst Du die Zeiten nicht und erscheinst nicht, so kann er Dich ganz normal kündigen ohne Abfindung, denn Du könntest ja bei ihm arbeiten, Du kannst allerdings selbst kündigen und wenn er Dir bestätigt, dass die Zeiten nicht kompatibel zu den Betreuungszeiten sind, dann bekommst Du auch keine Sperre mein Arbeitsamt.
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