Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach Elternzeit 400.- Euro Job - noch zusätzliche Einnahmen?

Frage: Nach Elternzeit 400.- Euro Job - noch zusätzliche Einnahmen?

Tanja81

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Guten Tag, ich habe zwei Kinder (4,5 und 1,5 Jahre alt). Zwischen dem ersten und dem zweiten Kind hat mich mein Arbeitgeber aufgrund Personalkürzungen entlassen. Dementsprechend habe ich während den 1,5 Jahren Lebenszeit meines jüngsten Sohnes das Elterngeld gesplittet erhalten – 150.- Euro pro Monat. Dies läuft nun im Februar aus. Im August habe ich einen 400.- Euro Job angenommen – monatlich 40 Stunden Arbeitszeit. Muss ich mich nun noch beim Arbeitsamt o.ä. melden, um noch irgendwelche Gelder zu erhalten z.B. Hartz IV?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, im ersten Jahr des Eltern Geld Bezuges müssen Einkünfte aus dem Minijob beide Eltern Geldstelle angegeben werden, da Sie angerechnet werden, im zweiten Jahr jedoch nicht. Wenn sie bedürftig sind, können Sie selbstverständlich zusätzlich beim Jobcenter Gelder beantragen. Liebe Grüße, NB


peekaboo

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allerdings würden da die 400€ abgezogen werden. Ich durfte meinen 400€ behalten und mich trotzdem arbeitslos melden... weil ich dem Arbeitsamt gesagt hatte.. lieber verdiene ich etwas als gar nichts zu verdienen und ggf. keine neue Arbeit zu finden. Gruß Peeka


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