Dilaya
Hallo liebe Frau Bader, ich bitte um Hilfe. Meine Elternzeit meines ersten Kindes endet im Mai 2022. Zusätzlich bin ich im 4 Monat Schwanger mit dem zweiten Kind, dafür beginnt mein Mutterschutz am 15.7.2022. Meine Frage ist : wie Verhalte ich mich gegenüber meinem Arbeitgeber? Ich habe nicht vor in der Zwischenzeit vom Mai 2022 ( Also nach elternzeit) bis Juli 2022 zu Arbeiten. Ich muss alleine mein Kind betreuen und einen minijob hat mein Arbeitgeber aufgrund von Kurzarbeit leider abgelehnt. Hinzu kommt das ich mich körperlich auch eher nicht in der Lage fühle zu Arbeiten, ein Beschäftigungsverbot wurde noch nicht ausgestellt, steht aber nicht außer Frage. Vor der elternzeit habe ich in Vollzeit in einem unbefristeten Vertrag gearbeitet. Wann muss ich meinem Arbeitgeber von der zweiten Schwangerschaft informieren? Was muss ich tun damit er mich nicht kündigen darf ? Welche Fristen muss ich einhalten? Ich danke ihnen sehr Lg
Hallo, Wenn nach Beendigung der EZ eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub oder Überstunden zu regeln. Eine Krankschreibung/ BV vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Bei eienm BV muss man tatsächlich arbeiten können und kein Kind betreuen. Unbezahlter EZ oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Außerdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Liebe Grüsse NB
Mitglied inaktiv
Hast du noch Elternzeit übrig? Wann ist Kind 1 geboren? Rechtlich sauber wäre es die Elternzeit bis Beginn Mutterschutz zu verlängern. Du darfst nicht deinem AG sagen, dass du vollzeit zurück kehrst obwohl du gar nicht mangels Kinderbetreuung arbeiten kannst. Jetzt während der Elternzeit hat ein BV sowieso keine Relevanz
3wildehühner
"Ich muss alleine mein Kind betreuen" "Ich habe nicht vor in der Zwischenzeit vom Mai 2022 ( Also nach Elternzeit) bis Juli 2022 zu Arbeiten." Falls du zwei Jahre Elternzeit beantragt hast, kannst du diese verlängern. Hast du keine mehr, kannst du versuchen, mit deinem Arbeitgeber auszuhandeln, unbezahlten Urlaub zu nehmen. Stimmt er nicht zu, musst du kündigen, denn du kannst deinen Vertrag nicht erfüllen. Wenn du nicht vorhast zu arbeiten und auch nicht kannst, dann kannst du auch kein Beschäftigungsverbot in Anspruch nehmen-das wäre BETRUG!
cube
Wenn du nicht vorhast, arbeiten zu gehen, dann versuche, die EZ zu verlängern oder Urlaub zu nehmen. Kinderbetreuung ist deine Angelegenheit - jede AE oder Mutter, deren Partner nicht groß mithelfen kann, hat das Problem zu lösen. Wenn du dich körperlich nicht in der Lage fühlst arbeiten zu gehen, ist eine AU angebracht - kein BV: Ich habe nichts gegen ein berechtigtes BV - aber die Aussage "ich habe nicht vor arbeiten zu gehen" im Zusammenhang mit "was tun, damit er mich "obwohl ichnicht arbeiten WILL) kündigen kann" machen mich eher sauer. Das sind nämlich genau die Gründe, weswegen das Ausstellen eines BV`s erschwert wurde. Blöd für die Frauen, die es wirklich berechtigt benötigen und dann aber als "arbeitsscheu" betrachtet werden.
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