Jana.rose
Hallo Frau Bader, Wie sieht es rechtlich aus wenn ich am ersten Tag nach Verkürzung der Elternzeit Schwanger werde? Meine Elternzeit geht bis zum 17.06.2018. Wir haben aber vor noch ein zweites Kind zu bekommen noch bevor unser Sohn zwei ist. Allerdings habe ich Elterngeld nur im ersten Jahr bekommen. Und deshalb würde ich meinen Chef dann bitten, sobald ich schwanger bin, meine Elternzeit zu beenden und mir von Frauenarzt ab diesem Tag ein BV ausstellen lassen, da ich beim Zahnarzt arbeite. Ist das erlaubt? Vielen Dank schonmal
Hallo, Sie können Ihren Arbeitgeber nicht bitten, die Elternzeit zu beenden sobald Sie schwanger sind um dann direkt in ein Beschäftigungsverbot zu gehen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nein, das ist nicht erlaubt. Die Elternzeit kannst du nur zum Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beenden, wenn überhaupt. Und solltest du wieder schwanger sein, und die Elternzeit würde regulär enden, muss dein Chef dich andersweitig einsetzen, z.B. an der Rezeption, wo du gefahrlos arbeiten kannst.
Felica
Ist doch kein Problem, du gehst sobald deine EZ zuende ist in etwa 3 Wochen wieder ganz normal zur Arbeit. Egal ob schwanger oder nicht schwanger. Sollte es geklappt haben sagst du deinem Chef Bescheid und dann muss er prüfen ob er dir wieder ein BV gibt oder ob er dich inzwischen anders einsetzen kann. Kann ja sein das in dem Jahr jemand aus der Rezeption ausgefallen ist und du dann deren Job teilweise machen kanst in der Schwangerschaft. Dein Frauenarzt darf das BV nicht ausstellen, hätte er schon beim ersten Kind nicht wegen Arbeit. Der Arzt kann ja nicht wissen ob dein Chef geeigneten Ersatzarbeit hat. Hat dein Chef nichts und du bekommst das BV, bekommst du wie bei der ersten Schwangerschaft ganz normal Geld. Da ändert sich nichts. Für das neue EG wird dann geschaut was du in den 12 Monaten vorher verdient hast. Ein Teil wird dann eben durch Gehalt sein, sei es weil du arbeiten warst oder weil BV, ein Teil wird durch Zeiten vor dem ersten Kind ersetzt weil bis zu 14 Monate Elterngeld ausgeklammert werden können. Du wirst also das gleiche EG wie beim ersten Kind bekommen plus Geschwisterbonus. Vorzeitig beenden musst du also gar nichts, darfst du auch nicht und bringt so oder so weder Vorteile noch macht es einen Unterschied. Blöde wäre nur wenn du keine Kinderbetreuung hast oder nicht ausreichend und du vor hattest nach der EZ in Teilzeit zu arbeiten oder diese zu verlängern. Dann sieht das ganze anders aus.
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